Vergessene Wähler

TRIER. (sey) In den letzten Tagen wurden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl verschickt. Wer keine weiße Postkarte im Briefkasten hatte, muss dennoch nicht verzweifeln.

Einige Wochen vor der Wahl erhält jeder Wahlberechtigte eine so genannte Wahlbenachrichtigung. 76 000 Exemplare dieser amtlichen Postkarten gingen allein an die Wahlberechtigten in Trier raus. Oder eben nicht. Jedenfalls wurde der ein oder andere TV-Leser in diesem Jahr glatt "vergessen", wie Anrufer am Dienstag mokierten. Schauen die jetzt am 18. September in die Röhre? "Nein", sagt der Leiter des Trierer Wahlbüros, Thomas Görgen. So etwas komme immer mal wieder vor. "Wer keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte sich einfach im örtlichen Wahlbüro melden", rät der Experte. Dort werde dann nachgeschaut, ob der Betreffende im Wählerverzeichnis eingetragen sei. "Wenn ja, und das ist die Regel, ist das Problem schon gelöst. Dann kann er am Wahltag im Wahllokal einfach seinen Personalausweis vorzeigen und darf wählen." Briefwahl könne auch ohne Wahlbenachrichtigung "formlos" beantragt werden. Die Unterlagen bekommt der Antragsteller auch in diesem Fall nur dann, wenn er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Stehe dort ein potenzieller Wähler nicht drin, werde der Sache nachgegangen, sagt Görgen. "Oft liegt's dann daran, dass der Betreffende erst vor kurzem umgezogen ist."

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