Verhandlung ohne Angeklagten

TRIER. (DiL) Der Prozess gegen den untergetauchten Arzt Wolfgang S. soll vor dem Landgericht Trier in Abwesenheit des Angeklagten fortgesetzt werden. Am 26. April will die 3. Große Strafkammer das seit Mitte März unterbrochene Verfahren fortsetzen, bei dem sich S. wegen 1700 Fällen von Abrechnungsbetrug verantworten muss.

Der Arzt mit Wohnsitzen in Hildesheim und Grevenmacher hatte den ersten Prozesstagen beigewohnt und ausführlich zur Sache ausgesagt. Dann war er ohne Entschuldigung dem weiteren Verfahren fern geblieben, so dass ein Haftbefehl erging - bislang allerdings ohne wahrnehmbaren Erfolg. Der aktuelle Aufenthaltsort des Bandscheiben-Spezialisten ist offenbar weiter unbekannt. Normalerweise darf bei deutschen Gerichten nur in Anwesenheit des Angeklagten verhandelt werden. Die Strafprozessordnung macht aber eine Ausnahme, wenn der Angeklagte bereits vernommen wurde und sich dann widerrechtlich vom Prozess entfernt. Wenn die Kammer weitere Aussagen des Betroffenen nicht für nötig hält, kann sie das Verfahren in seiner Abwesenheit zu Ende führen.

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