Viele dürfen bleiben

MAINZ. Mehr als 1000 Menschen haben bis Mitte dieses Jahres in Rheinland-Pfalz erstmals ein Bleiberecht aus humanitären Gründen erhalten. Die Zahl kann sich nach einer Schätzung des Mainzer Innenministeriums in den nächsten Monaten noch verdoppeln.

Mit dem seit Januar gültigen Zuwanderungsgesetz können Ausländerbehörden leichter aus humanitären Gründen Flüchtlingen ein Bleiberecht gewähren. In Rheinland-Pfalz sei den Ämtern vor Ort die größtmögliche Entscheidungsfreiheit eingeräumt worden, um dem Anspruch des Gesetzes gerecht zu werden, sagt Innenminister Karl Peter Bruch (SPD). Damit sollen nicht zuletzt die so genannten Kettenduldungen, also das Aneinanderreihen befristeter Aufenthaltsgenehmigungen, verringert werden. Bundesweit richtungsweisend ist laut Bruch der Mainzer Erlass an die Ausländerbehörden. Mehr als 1000 Menschen haben bislang ein Bleiberecht erhalten. Landesweit gibt es insgesamt über 6500 geduldete Ausländer, viele davon unter 25 Jahren. Kritik an der Vergabe kommt allerdings von den Grünen. Der Wohnort entscheide mehr als das Zuwanderungsgesetz, ob ein Recht zuerkannt werde, bemängelt die Abgeordnete Friedel Grützmacher. Einzelne Ausländerämter, wie etwa in Pirmasens, gehen demnach sehr restriktiv mit den Vorgaben um. Das Land müsse eine einheitliche Berücksichtigung der humanitären Gründe durchsetzen, fordert die Innenpolitikerin. Lob für Vorgaben des Ministeriums

Heiko Müller, Landesbeauftragter von amnesty international (ai) für Asylfragen, erkennt an, dass die Vorgaben des Ministeriums "fast vorbildlich" sind, weil sie ein weites Auslegen des Ermessensspielraums zulassen. "Es gibt Behörden, die das ausgesprochen positiv anwenden - etwa in Bad Dürkheim", sagt Müller. Doch es gibt eben auch Gegenbeispiele wie Pirmasens oder Neustadt/Weinstraße. Die Ausländerbehörden in der Region Trier sieht der ai-Beauftragte im "normalen Bereich", was er als positiv einstuft. Denn als Mitglied der eigens beim Innenministerium eingerichteten Härtefallkommission hatte Müller mit einer Antragsflut für die Gewährung des Bleiberechts gerechnet. Doch die ist ausgeblieben, weil die Ausländerämter offenbar weitgehend großzügig bei der Aufenthaltserlaubnis sind, wenn es die humanitären Gründe erlauben. Vor der Kommission landen am Ende die Fälle, in denen alle Rechtsmittel erfolglos ausgeschöpft wurden, um ein Bleiberecht zu erlangen. Insgesamt sind an das Gremium, dem unter anderem Vertreter des Ministeriums, der Kommunen und Kirchen sowie von Wohlfahrtsverbänden und amnesty angehören, bislang 90 Anträge gerichtet worden. Von 48 abschließend behandelten Anliegen wurde letztlich in 15 Fällen mit 64 betroffenen Menschen durch den Innenminister ein Härtefall anerkannt, weil vorbildliche Integration, Krankheit oder unzumutbare Härten vorlagen - auch wenn die Gerichte das anders gesehen hatten. Doch bei allen Fortschritten durch das Zuwanderungsgesetz sieht Bruch auch, dass auch eine Altfall-Regelung notwendig ist, um Menschen entgegenzukommen, die bereits seit vielen Jahren trotz eines ungesicherten Aufenthaltsstatus wirtschaftlich und sozial integriert sind.

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