Was drin ist, muss drauf stehen

STRASSBURG. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln soll EU-weit deutlich verschärft werden. Das sieht ein vom Europäischen Parlament am Mittwoch gebilligter Kompromiss mit Ministerrat und EU-Kommission vor.

Alle Zutaten, die mehr als zwei Prozent eines Nahrungsmittels ausmachen, müssen in Zukunft auf der Verpackung angegeben sein. Zwölf potenziell allergieauslösende Stoffe sind grundsätzlich zu deklarieren. Weitgehendes Einvernehmen besteht auch in der Kennzeichnungspflicht von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln. Dabei gilt allerdings ein Schwellenwert von 0,9 für das nicht bewusste Verwenden von entsprechenden Inhaltsstoffen, der vor allem technisch unvermeidbarer und zufälliger Verschmutzung Rechnung trägt. Mit den strikteren Kennzeichnungsrichtlinien, die nach der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in nationales Recht umgesetzt werden müssen, will die EU Verbraucher besser über die Zusammensetzung von Lebensmitteln informieren. Nach etlichen Lebensmittelskandalen und einer zunehmenden Verbreitung von Allergien haben Verbraucherschützer und Allergikerverbände immer wieder umfassendere Aufklärung über die Zusammensetzung gefordert. Bisher mussten Inhaltsstoffe meist nur deklariert werden, wenn sie mehr als 25 Prozent eines Produktes ausmachten. Auf Druck des EU-Parlaments wird diese Grenze nun auf zwei Prozent gesenkt, wie die Europa-Abgeordnete Christa Klaß (CDU) als Berichterstatterin des Parlaments in Straßburg zu dem am Mittwoch gebilligten Kompromiss erläuterte. Ursprüngliche Pläne der EU-Kommission sahen eine Grenze von fünf Prozent vor, während Parlament und Verbraucherschützer null Prozent gefordert hatten. Dies wurde jedoch von den Lebensmittelherstellern als praktisch nicht umsetzbar abgelehnt. Bis in kleinste Mengen müssen dagegen so genannte Stoffe angegeben werden, die in der neuen Richtlinie gezielt aufgelistet werden. Darunter fallen Weizen, Roggen, Gerste und Hafer, Eier und Fisch-Erzeugnisse, Soja, die meisten Nuss-Arten, Sellerie und Senf sowie Schwefeldioxid und Sulfite ab einer Konzentration von zehn Milligramm pro Kilo. Die Liste soll regelmäßig überprüft werden. Klaß hat sich für einen nun gebilligten Änderungsantrag eingesetzt, der technische Hilfsstoffe aus der Liste der möglichen Allergie-Auslöser herausnimmt und damit von der Etikettierungspflicht befreit, wenn sie im Endprodukt nicht mehr enthalten sind. Solche Stoffe werden nach Angaben der Winzerin unter anderem in der Herstellung von Wein und Bier verwendet. Betroffen sind davon auch Eiweiße, die etwa durch den Gärprozess beim Wein verändert und auf natürlichem Wege ausgefällt oder ausgefiltert werden. Nach wissenschaftlichem Kennt-nisstand sei davon auszugehen, dass erst bei bestimmten Mengen eines Stoffes allergische Reaktion auftreten könnten, so Klaß. Die Angabe von im Endprodukt nicht mehr vorhandenen Stoffen würde eher verwirren als aufklären. Nach einem von ihr mit EU-Kommission und Rat erarbeiteten Kompromiss muss die Weinwirtschaft innerhalb von vier Jahren Beweise vorlegen, die gegen eine Allergie auslösende Reaktion sprechen. Der Kompromiss zur Kennzeichnung und Rückverfolgung gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel führt nach Angaben von EU-Kommissar David Byrne zwangsläufig zur Aufhebung des Quasi-Einfuhrverbots mehrerer nationaler Regierungen für entsprechende Produkte aus den USA. Das Parlament war sich weitgehend einig darüber, dass ein Nebeneinander von herkömmlichen und gentechnisch veränderten Produkten kaum mehr zu kontrollieren sein wird. Die Grünen stimmten trotz Bedenken für den nach ihrer Auffassung zu hohen Schwellenwert, um grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht zu erreichen. Diese bezeichnete die für die Region zuständige grüne EP-Abgeordnete Hiltrud Breyer als "Meilenstein für den Verbraucherschutz". Erstmals müssten nun alle Gentech-Lebensmittel gekennzeichnet werden. "Zucker und Öle aus genmanipuliertem Rohmaterial zum Beispiel, die vorher unerkannt angeboten werden konnten, müssen jetzt gekennzeichnet werden."

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