"Was tun gegen Stalking?" - Aktualisierter Ratgeber informiert über neue Gesetzeslage

MAINZ. (red) Justizminister Heinz Georg Bamberger hat heute in Mainz den aktualisierten Ratgeber des Justizministeriums „Was tun gegen Stalking?” vorgestellt.

Nachdem der Bundesgesetzgeber kürzlich die neue Strafvorschrift des § 238 in das Strafgesetzbuch aufgenommen hat, sei der Schutz vor beharrlichen Nachstellungen verbessert worden, hierüber wolle man die Bürgerinnen und Bürger, sowie Einrichtungen und Behörden informieren: "Es handelt sich bei derartigen Übergriffen nicht um harmlose Belästigungen, sondern um schweres, strafwürdiges Unrecht. Die Opfer von ‚Stalking' leiden in der Regel ganz erheblich unter den Nachstellungen und Bedrohungen und oft wird ihr gesamtes Leben davon beeinträchtigt. Dieser Psychoterror geht nicht selten auch in handgreifliche Attacken über und stellt eine ernst zu nehmende, schwere Straftat dar” betonte der Minister und machte deutlich, dass künftig in besonders schweren Fällen auch mehrjährige Freiheitsstrafen verhängt werden können.

Der Ratgeber gibt konkrete Informationen zur Frage, wie man Stalking erkennt, was man dagegen tun kann und welche rechtlichen Möglichkeiten es gegen den Täter gibt. "Opfer von Stalking fühlen sich oft in die Enge gedrängt. Wir wollen ihnen helfen, sich aktiv gegen die Übergriffe zu wehren, sich Unterstützung zu suchen und aus ihrer Opferrolle herauszutreten”, so Bamberger.

Der Ratgeber kann beim Ministerium der Justiz angefordert werden unter 06131 - 164839 oder unter pressejm@min.jm.rlp.de

Hintergrund:
Unter ‚Stalking' versteht man die fortgesetzte Verfolgung, Bedrohung und Belästigung einer anderen Person gegen deren Willen. Sie gewinnt in der Praxis der Strafverfolgung zunehmende Bedeutung. Die unter dem englischen Wort diskutierte Verhaltensweise ist dadurch gekennzeichnet, dass einer anderen Person fortwährend nachgestellt, aufgelauert oder auf andere Weise mit hoher Intensität Kontakt zu ihr gesucht bzw. in ihren persönlichen Lebensbereich eingegriffen wird. Die Handlungen des Täters reichen von häufigen, vielfach wiederholten Telefonanrufen zu jeder Tages- und Nachtzeit, dem Übersenden von E-mails, SMS oder Briefen, der Übermittlung von Geschenken, dem Auflauern vor der Wohnung oder am Arbeitsplatz und Drohungen bis hin zu Zudringlichkeiten und tätlichen Angriffen. Dies führt oft zu unerträglichen Belastungen für das Opfer und zu einer erzwungenen Veränderung der Lebensumstände, die in der Regel als traumatisch empfunden werden.

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