Was wäre, wenn…?

TRIER. (ik) Wohnen im Alter - im Rahmen der gleichnamigen TV -Serie saßen die drei Experten Jo Bach (Caritas), I. Maria Engel-Tizian (Architektin) und Elisabeth Thönnes (AOK) am TV -Lesertelefon. Mehr als 50 Anrufer baten um Rat. Die wichtigsten Anliegen:

Ich bin Mitte 70 und mache mir Gedanken, wie es weitergeht, falls ich pflegebedürftig werde. Erhalte ich Unterstützung?Elisabeth Thönnes: Leistungen von der Pflegekasse erhält, wer auf Dauer mehr als 45 Minuten pro Tag versorgt werden muss. Wer dagegen nur Unterstützung beim Wäschewaschen oder Putzen braucht und sich keine Haushaltshilfe leisten kann, sollte sich an das Sozialamt wenden. Meine Mutter leidet an Demenz. Was soll ich tun, welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es? Jo Bach: Sie sollten schnellstens mit dem Hausarzt Ihrer Mutter sprechen. Es gibt Formen von Demenz, die man medikamentös behandeln kann - und je früher man damit beginnt, desto erfolgversprechender ist die Therapie. Spezielle Einrichtungen für Demenzkranke existieren in unserer Region meines Wissens noch nicht; es gibt aber erste Initiativen. Zur Entlastung pflegender Angehöriger von Demenzkranken hat beispielsweise der Caritas-Verband Region Westeifel Ehrenamtliche in Helferkreisen organisiert. Meine Oma lebt in ihrem eigenen Haus und schafft es neuerdings nicht mehr die Treppe hinauf ins Schlaf- und Badezimmer. Was nun? I. Maria Engel-Tizian: Sie sollten überlegen, ob Sie alle wichtigen Zimmer im Erdgeschoss unterbringen können. Ein kompletter Umbau kostet natürlich viel Geld, aber oft ist auch mit kleinen Dingen wie dem Bau einer ebenerdigen Dusche schon viel gewonnen. Kostenlose Beratung erhalten Sie bei der Trierer Stelle "Alten- und behindertengerechtes Bauen und Wohnen". Was muss ich tun, wenn ich pflegebedürftig werde, um Geld von der Pflegekasse zu bekommen? Elisabeth Thönnes: Sie stellen einen Antrag bei der Pflegekasse, die bei der gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt ist. Dann besucht Sie nach Voranmeldung einGutachter des medizinischen Dienstes, der der Pflegekasse anschließend die Einordnung in eine Pflegestufe empfiehlt. Brauchen Sie täglich vier Stunden oder mehr Hilfe, kommen Sie in Stufe 3, ab zwei Stunden in Stufe 2 und ab 46 Minuten in Stufe 1. Dementsprechend erhalten sie dann Geld von der Pflegekasse. Man hört so viel von betreutem Wohnen. Was genau bedeutet das, und worauf muss ichachten? Jo Bach: Betreutes Wohnen ist kein geschützter Begriff, so dass damit sehr unterschiedliche Konzepte gemeint sein können. Es bedeutet, dass Sie einealten- und behindertengerechte Wohnung mieten - also beispielsweise mit ebenerdiger Dusche und Aufzug im Treppenhaus. Dafür bezahlen Sie einen dem Mietspiegel entsprechenden Preis. Hinzu kommt eine unterschiedlich hohe Betreuungspauschale, die sehr verschiedene Dinge umfassen kann - vom Hausmeister, der die Glühbirnen auswechselt, über Freizeitangebote bis zu gemeinsamen Mahlzeiten. In der Regel gibt es einen Pflegedienst im Haus oder einen Kooperationsvertrag mit einem externen Pflegedienst, den Pflegebedürftige gegen Bezahlung in Anspruch nehmen können.

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