Wer bestellt, bezahlt

MAINZ. (win) "Wer Wohltaten beschließt, muss sie auch bezahlen." Dieses Prinzip will die CDU in der Landesverfassung verankern. Die SPD/FDP-Koalition hatte jüngst Entgegenkommen signalisiert.

Bund und Länder sollen keine Leistungsgesetze mehr für die Kommunen beschließen können, ohne nicht den entsprechenden finanziellen Ausgleich zu schaffen. Dieser Grundsatz (das so genannte Konnexitätsprinzip) muss nach Auffassung der CDU auch Rheinland-Pfalz als letztes Flächenbundesland in seiner Verfassung festschreiben. Und zwar so konkret, dass sich im Zweifelsfall Städte und Gemeinden damit auch vor dem Verfassungsgericht ihr Recht verschaffen können, wie Fraktionschef Christoph Böhr betont. Seit vielen Jahren fühlen sich die ohnehin klammen Kommunen von Bund oder Land gebeutelt, wenn sie zu Sozialleistungen oder Investitionen verpflichtet werden und auf den Kosten ganz oder teilweise sitzen bleiben. Nach dem Motto: "Den Letzten beißen die Hunde", blieben die Kosten nach Böhrs Worten oft auf der untersten Ebene hängen. Mit einem Verfassungszusatz, der beim Übertragen von Aufgaben auch verlangt, einen "entsprechenden finanziellen Ausgleich zu schaffen", soll nun das Land in die Pflicht genommen werden. Über den Bundesrat muss es nach diesen Vorgaben auch dafür sorgen, dass der Bund und auch die EU keine Aufgaben ohne Geld verteilen, so sieht es der CDU-Entwurf vor. Der soll noch diese Woche in die Enquetekommission "Kommunen" des Landtags eingebracht werden und als Empfehlung in deren für November erwartetem Zwischenbericht auftauchen."Schutzmauer" für die Kommunen

Der Abgeordnete Michael Hörter, Vorsitzender der Kommission, erhofft sich von der "Schutzmauer" für die Kommunen auch mehr Ausgabendisziplin beim Gesetzgeber. Unerlässlich sei es auch, das Prinzip "Wer bestellt, bezahlt" in das Grundgesetz aufzunehmen, um den Bund zu verpflichten, so Hörter. Ministerpräsident Kurt Beck und FDP-Chef Rainer Brüderle haben nach einer Koalitionsrunde Ende August erstmals signalisiert, dass sie eine Verankerung des Konnexitätsprinzips befürworten. Bisher hatte dies die Regierung vor allem aus Furcht vor einer Klageflut abgelehnt.

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