Wer haftet, wenn etwas passiert?

TRIER. (wie) Im Streit um die Aufsichtspflicht von Kindergartenkindern in Linienbussen gehen die Meinungen immer noch auseinander. Vor allem über die Frage der Haftung bei Unfällen gibt es unterschiedliche Auffassungen.

Auch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, die unter anderem zuständig ist bei Unfällen auf Schulwegen, in Schulen oder Kindergärten, will sich nicht festlegen, ob eine Aufsichtsperson unbedingt erforderlich ist, wenn Kindergartenkinder in Linienbussen mitfahren. "Unter dem Aspekt der Unfallverhütung macht eine Aufsichtsperson in den Bussen Sinn. Aber es liegt im Ermessen der Auftraggeber der Busverkehre, Begleitpersonen einzusetzen oder die Aufsichtspflicht in anderer geeigneter Weise wahrzunehmen", erklärt Ludger Lohmer, Justitiar der Unfallkasse. Im Falle eines Unfalls durch mangelhafte Aufsicht könnten die Kreisverwaltungen, die die Aufsichtspflicht für die Kindergartenkinder in den Bussen haben, haftbar gemacht werden. Sollte es in Kommunen eindeutige Regelungen geben, nach denen die Aufsichtspflicht an den Busfahrer oder die Eltern übertragen worden ist, so könnten diese eventuell haftbar gemacht werden. Aus Sicht der Unfallkasse ergibt sich aus der Aufsichtspflicht auf jeden Fall auch die Haftung. Lohmer geht jedoch davon aus, dass es im Fall eines Unfalls zu einem Rechtsstreit über die Frage der Haftung kommen könnte. Er empfiehlt Eltern, sich bei Zweifeln an der Sicherheit der Kindergarten- oder Schülerbeförderung an die Unfallkasse zu wenden.Knackpunkt bei der Diskussion ist, dass es in Rheinland-Pfalz keinen rechtlichen Anspruch auf eine Aufsichtsperson bei der Kindergartenbeförderung gibt. Den Kreisen ist freigestellt, wie sie Aufsichtspflicht, die ihnen das Oberverwaltungsgericht Koblenz auferlegt hat, wahrnehmen. Sowohl die Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft als auch die Essener Professorin für Mobilität und Verkehr, Maria Limbourg, empfehlen bei der Kindergartenbeförderung jedoch die Anwesenheit einer Aufsichtsperson: "Aus Sicht der Kinderpsychologie können Kindergarten-Kinder noch nicht alleine in einem Linienbus fahren", sagte Limbourg dem TV . Sie zweifelt jedoch daran, dass eine Begleitperson rechtlich einzufordern ist. In Bayern hat man sich bereits vor Jahren darauf geeinigt, dass eine Aufssichtsperson in Bussen, in denen auch Kindergarten-Kinder befördert werden, Pflicht ist. Eine solche Regelung fehlt in Rheinland-Pfalz.

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