Willkommene Spenden

MAINZ. (win) Bürgermeister dürfen bald Spenden sammeln, ohne dass ihnen Ermittlungsverfahren drohen. SPD und CDU haben sich auf einen Gesetzentwurf verständigt, der das Annehmen von Zuwendungen ausdrücklich genehmigt. Auch der Wegfall der Altershöchstgrenze für Bürgermeister und Landräte wird einvernehmlich geregelt.

Als Konsequenz aus laufenden Ermittlungsverfahren gegen mehrere Bürgermeister, die Spenden des inzwischen insolventen Windanlagenbetreibers Provento angenommen haben, wird die Gemeindeordnung geändert. SPD und CDU bringen heute ein Gesetz im Landtag ein, das Gemeinden erlaubt, Spenden und Schenkungen einzuwerben und anzunehmen. Befugt dazu sind allerdings nur Bürgermeister und Beigeordnete. Über die Annahme entscheidet der Gemeinderat. Die Kommune muss jährlich einen Bericht erstellen und an die Aufsichtsbehörde schicken, in dem Geber, Spende und Zuwendungszweck angegeben sein müssen. Auch die Landkreisordnung wird entsprechend geändert. Die FDP verlangt noch Nachbesserungen: Mit dem Gesetz müsse auch eindeutig geregelt werden, dass andere Verbindungen zwischen Geldgeber und Gemeinde, etwa Lieferbeziehungen, bestünden. Einig sind sich die beiden großen Parteien auch bei der Aufhebung des Höchstalters für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte wie Bürgermeister und Landräte, das bisher bei 68 Jahren einen Schlusspunkt setzte. Künftig dürfen sie ihre komplette Wahlzeit im Amt bleiben. Es bleibt jedoch weiterhin beim Höchstalter für Kandidaten von 64 Jahren. Die Neuregelung gilt jedoch nicht für aktuelle Amtsinhaber. Gleichzeitig wird das Mindestalter für einen Bewerber von bislang 25 auf 23 Jahre gesenkt. Die FDP plädiert für Wählbarkeit ab 18 Jahren.

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