Zäher Beginn

TRIER. (DiL) Auch am zweiten Verhandlungstag war es für das Trierer Schwurgericht schwierig, Licht in das Dunkel um die Tötung eines 64-jährigen Rentners im April 2006 in Konz-Karthaus zu bringen.

Schon die Befragung des Angeklagten zu seiner Biografie erwies sich als langwieriges Prozedere. Vladimir P. ist zwar deutscher Staatsbürger, kann sich aber ohne Übersetzer vor Gericht kaum verständigen. 46 Jahre ist der gebürtige Russe alt, aber er sieht wesentlich älter aus. Blass und wortkarg sitzt er auf der Anklagebank, vergräbt ein übers andere Mal das Gesicht in den Händen, vor allem, wenn es um seine Familie geht. Nach dem Krebstod seiner Frau kam er mit seiner Mutter und zwei fast erwachsenen Töchtern im Jahr 2000 nach Deutschland. Aber es gelang ihm nicht, Fuß zu fassen - trotz nachgeholter Tischlerlehre. Zunehmend geriet er in Konz, wo er lebte, in jene Kreise, die die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift als "Trinker- und Obdachlosenszene" bezeichnet. Bis zu zwei, drei Flaschen Wodka habe er an heftigeren Tagen konsumiert, lässt er sich auf mehrfaches Nachfragen entlocken. So ausufernd war der Alkohol-Konsum, dass er heute als Folgewirkung an epileptischen Anfällen leidet. An die Tat selbst, ja an den ganzen Tattag will Vladimir P. keine Erinnerung mehr haben. Er habe das Opfer Franz B. gar nicht näher gekannt, sagt er in einer handschriftlichen Erklärung, die sein Dolmetscher verliest und übersetzt. Und dass er überhaupt in Konz gewesen sei an diesem 29. April 2006, das kann er sich "eigentlich nicht vorstellen". Immerhin habe er zu diesem Zeitpunkt in Trier-Quint gewohnt und am Monatsende meist kein Geld mehr für die Fahrt an seinen früheren Wohnort gehabt. Warum sich aber in der Wohnung des mit einer Schere erstochenen und anschließend angezündeten Opfers seine DNA-Spuren und ein Fingerabdruck fanden, dafür kann er keine überzeugende Erklärung liefern. Sein Geständnis bei der Polizei erklärt er damit, man habe ihm gesagt, "dann kriegst du fünf Jahre, und es ist gut". Angesichts dieser Einlassung und mangelnder unmittelbarer Tatzeugen muss das Gericht nun den Weg "über die Dörfer" gehen. 33 Zeugen sind für die nächsten Wochen geladen, eine lange Beweisaufnahme zeichnet sich ab.

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