Dem kleinen Matteo stehen nicht alle Türen offen

Pellingen/Trier/Mainz · Ob ihre behinderten Kinder auf eine Förderschule oder eine besondere Regelschule gehen, können Eltern in Rheinland-Pfalz ab sofort wählen. Die Gesetzesänderung hat allerdings noch Lücken, wie der Fall von Matteo Wilbert zeigt.

Die Landesregierung will mehr Inklusion wagen und hat das Schulgesetz geändert. Aber in der Realität scheitert die Wahlfreiheit der Eltern womöglich daran, dass ihr Kind gar nicht zur Schule kommt.

Der Fall: Matteo Wilbert ist ein lieber und lebhafter Junge, der eine permanente Beaufsichtigung benötigt. Der Sechsjährige, der mit seinen Eltern und der kleinen Schwester Sofia in Pellingen (Kreis Trier-Saarburg) wohnt, wurde mit dem Gendefekt Trisomie 21 geboren. Er besuchte zunächst die integrative Nestwärme-Kinderkrippe in Trier, danach die Kindertagesstätte im Schammat. "Der Fahrdienst zur Kita und nach Hause war nie ein Problem", sagt Bianca Wilbert, die Mutter von Matteo. Mit dieser Erfahrung und nach vielen Gesprächen, Tests und mit einem Fördergutachten versehen, das für den Jungen den Besuch einer integrativen Schule befürwortet, stellten Bianca und ihr Mann Jens Wilbert bei der Schulaufsichtsbehörde den Antrag für die Zuweisung zur Ausonius-Grundschule in Trier-Nord - erfolgreich.

"Diese Schwerpunktschule hat Erfahrung mit Down-Syndrom-Kindern und liegt nur unweit der Therapieangebote für Matteo", sagt die Mutter. "Deshalb erscheint sie uns passender als die Schwerpunktschule in Konz, der wir eigentlich laut Schulbezirk zugewiesen sind."
Zunächst schien für den großen Schritt von Matteo ins Schulleben alles ohne Probleme zu funktionieren. Bis zur Nachricht vom Schulamt Trier, dass die Beförderungskosten nicht übernommen werden. Es folgte ein nervenaufreibender Kommunikationsmarathon, schriftlich und per Telefon, zwischen der Familie Wilbert und der Stadtverwaltung Trier, vor allem aber mit der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, der noch nicht beendet ist. Dabei dreht sich alles um die Frage, ob die Kosten für eine Beförderung von Matteo zur Schule in Trier übernommen werden.

Stadt Trier: Da die Ausonius-Grundschule im Stadtgebiet von Trier liegt, ist die Stadtverwaltung grundsätzlich als Schulwegkostenträger verpflichtet, die Beförderung zur Schule zu übernehmen. Allerdings muss sie keine Schultransporte organisieren, wenn weniger als fünf Schüler befördert werden und der Einsatz von Schulbussen deshalb als unwirtschaftlich gilt. Auf diese Ausnahmeregelung weist auch Oberbürgermeister Klaus Jensen hin. "Wenn ich eine Möglichkeit hätte, würden wir den Transport von Matteo gerne zahlen. Aber wenn wir uns nicht entsprechend der Regel verhalten, machen wir uns möglicherweise sogar strafbar." So hat die Stadt Trier der Familie Wilbert lediglich angeboten, die Kosten zu ersetzen, die durch Schülermonatskarten im regulären Schulbusbetrieb anfallen. Jährlich sind das 894 Euro.
Oberbürgermeister Jensen spricht beim Thema Inklusion von einem Paradigmenwechsel, der nicht von einem auf den anderen Tag zu bewältigen sei. In Zuständigkeit der Stadt Trier gebe es mindestens sechs oder sieben Fälle mit ähnlicher Tragweite. "Ich habe bereits mit Mainz gesprochen, die Dinge müssen geregelt werden."

Förderschulen: Matteo kann nicht alleine im normalen Schulbus fahren. Die Sonderbeförderung in die nur 500 Meter von der Ausonius-Grundschule entfernte Porta-Nigra-Schule oder in die Levana-Schule in Schweich wäre kein Problem. Denn für Förderschulen, in denen ausschließlich behinderte Kinder unterrichtet werden, gelten andere Regeln. Hier werden die Kinder aus der ganzen Region "eingesammelt". Da sich die Unterrichtszeiten der Förderschulen aber deutlich von denen der Regelschulen unterscheiden, ist der Transport von Matteo in einer der elf Sonderbuslinien der Förderschulen nicht möglich. "Wir haben das überprüft", versichert Oberbürgermeister Klaus Jensen.

Kreis Trier-Saarburg: Für die Familie Wilbert bleibt nun noch die Möglichkeit, im Rahmen der Eingliederungshilfe die wirklichen Kosten für eine Einzelbeförderung - etwa 21 Euro pro Tag - erstattet zu bekommen. Ein entsprechender Antrag bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg wurde vom Sozialamt abgelehnt mit der Begründung, dass die Eltern die Beförderung selbst sicherstellen können. Auch der Widerspruch der Familie änderte nichts an dieser Entscheidung. Landrat Günther Schartz verweist zwar darauf, dass die Fünf-Kinder-Regelung auch für den Kreis und im Regelschulverkehr gelte. "Aber in der Tat ist es so, dass behinderte Kinder, die in eine Schwerpunktschule gehen, derzeit eher schlechter gestellt sind als bei einer Förderschule. Problematisch ist es zudem, dass wir die Eltern in den Bereich der Sozialhilfe drücken, sobald es um Eingliederungshilfe geht. Wir haben hier eindeutig eine Lücke im Gesetzgebungsverfahren." Dar-auf hätten auch Landkreis- und Städtetag mehrfach hingewiesen.
Würde Matteo in die Schwerpunktschule seines Schulbezirkes in Konz gehen, würde sich übrigens an dem Problem nichts ändern. Auch dorthin darf der Kreis wegen zu wenigen Schülern keine Sonderbuslinie aus Pellingen einrichten

Verband Bildung und Erziehung: Hjalmar Brandt sieht die Diskussion über den Schulweg des sechsjährigen Matteo als gutes Beispiel für die Probleme bei der Umsetzung von Inklusion. "Wir wollen das alle, aber die Ressourcen fehlen", sagt der Landesgeschäftsführer des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), der vor kurzem in Trier beim Kongress "Herausforderung Inklusion - Bildungschancen gerecht gestalten" 500 Lehrer zur Diskussion eingeladen hatte. Nicht nur die Regelung der Schülerverkehre sei ungenügend geregelt, sagt er. "Die Schwerpunktschulen selbst müssen noch wesentlich besser in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben zu erfüllen. Der Mangel an qualifizierten Förderschullehrkräften im Land ist dramatisch."

Die Realität: Die Familie Wilbert hat ihre Tagesabläufe seit Beginn des Schuljahres komplett umgestellt. Vater Jens bringt Matteo am Morgen nach Trier zur Schule und fährt von dort weiter zur Arbeit nach Luxemburg. Durch die veränderte Arbeitszeit sieht er am Abend seine Kinder meist nur sehr kurz oder gar nicht mehr. Die in Teilzeit arbeitende Bianca Wilbert bringt die dreijährige Tochter Sofia in den Kindergarten, fährt von dort zur Arbeit und holt Matteo nach der Schule sowie Töchterchen Sofia am Nachmittag vom Kindergarten ab. "Uns geht es nicht darum, dass uns das zu viel ist", versichert sie. "Wir wollen aber aufzeigen, dass es beim Thema Inklusion noch große Lücken gibt."

EXTRA Inklusion an Schulen

Mit dem Beginn des Schuljahres 2013/2014 haben Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die vorbehaltlose freie Wahl zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot in einer Schwerpunktschule und einem Schulangebot in einer Förderschule (früher Sonderschule). Mit der Novelle werden für den Schulbereich die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention .umgesetzt, die 2009 von Deutschland ratifiziert worden ist. Sie verpflichtet alle staatlichen Ebenen dazu, Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen optimale Teilhabechancen zu eröffnen. Basis für die Umsetzung an den 263 Schwerpunktschulen im Bereich der Grund- und weiterführenden Schulen sind Konzepte für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern.
Behinderte Kinder können auch Regelschulen ohneinklusives Unterrichtsangebot besuchen. Voraussetzung dafür ist ein sonderpädagogisches Gutachten. Zusätzlich zur Begleitung durch einen Integrationshelfer erfolgt dann kein spezielles Unterrichtsangebot. r.n.

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