"Die Anhörung war eine Farce": Fusion Irrel-Neuerburg Thema im Innenausschuss

Mainz · Enttäuschung bei einer Delegation aus der Eifeler Verbandsgemeinde Irrel: Nach einer Anhörung gestern im Innenausschuss des Landtags sieht man fast keine Chancen mehr, die Zwangsfusion mit Neuerburg zu verhindern.

 Klares Nein zur Zwangsfusion: 627 Stimmen zählt der Irreler Gemeinderat im April aus, um das Ergebnis gleich an das Rathaus weiterzuleiten. TV-Foto: Archiv/Mandy Radics

Klares Nein zur Zwangsfusion: 627 Stimmen zählt der Irreler Gemeinderat im April aus, um das Ergebnis gleich an das Rathaus weiterzuleiten. TV-Foto: Archiv/Mandy Radics

Mainz. Moritz Petry und seine Mitstreiter sitzen in einer Gaststätte in Sichtweite des Landtags, essen zu Mittag und lassen ihren Auftritt im Innenausschuss Revue passieren. Der Irreler Bürgermeister gibt sich keinen Illusionen hin. "Obwohl es keine Argumente dafür gibt, wird man die Fusion durchziehen", sagt Petry (CDU). "Die Anhörung war eine Farce", ärgert sich der 2. Beigeordnete Heinz Haas (FWG).
Binnen drei Wochen kommen in Mainz jene Verbandsgemeinden zu Wort, die nach Ansicht der Landesregierung fusionieren sollen, weil sie zu klein sind. Nächste Woche sollen unter anderem Manderscheid und Wittlich-Land angehört werden. Bei Kröv-Bausendorf und Traben-Trarbach steht das noch nicht fest. Bis zum Wochenende soll nach TV-Informationen fraktionsübergreifend in Mainz entschieden werden, ob es auch hier zu einer Anhörung kommt.Befürworter einer Zwangsehe


Im Fall Irrel und Neuerburg gibt es nicht nur Gegner einer Fusion. Günther Scheiding, SPD-Fraktionschef in Neuerburg, und Horst Zwank, SPD-Fraktionschef in Irrel, haben zum Beispiel im Ausschuss keine Einwände dagegen.
Andere schon. "Wir haben uns im Kern auf die Finanzen fokussiert", erklärt Moritz Petry. Die Kassenkredite beider Verbandsgemeinden beliefen sich auf insgesamt 17 Millionen Euro, beide VG-Haushalte seien defizitär - und eine Verbesserung durch einen Zusammenschluss nicht in Sicht. Der Irreler Bürgermeister führt auch ins Feld, Gutachter der Uni Trier und der Kaiserslauterer Professor Martin Junkernheinrich hätten diese Fusion und die Frage, ob sie einen Nutzen brächte, gar nicht betrachtet.
Obwohl sie die Anhörung als "Pflichtübung des Landes" ansehen und keine Chance auf Erfolg erkennen können, mit ihren Argumenten durchzudringen, halten die Irreler ihre Dienstfahrt nicht für vergeblich. "Das war uns wichtig", sagen sie unisono. Schließlich gelte es, die Interessen der Bürger zu vertreten und für sie zu kämpfen. In der VG Irrel hatten mehr als 90 Prozent der Bürger bei einer Wahlbeteiligung von 43 Prozent gegen die Fusion votiert.
Ein letztes Ass wähnen die Irreler noch in ihrem Ärmel und wollen es zücken, falls der Landtag tatsächlich Mitte Dezember das Fusionsgesetz beschließt. "Dann wird der VG-Rat vor dem Verfassungsgerichtshof dagegen klagen", sagt Moritz Petry. Einen Beschluss dazu gebe es schon.
Aufschiebende Wirkung hätte die Klage allerdings nicht. Falls die Verfassungsrichter im Sinne der Irreler entscheiden, müsste die Fusion weit nach der Kommunalwahl im Mai 2014 rückabgewickelt werden. Die Chance, dass es so kommt, dürfte eher gering sein. Apropos Klagen: Die CDU-Landtagsfraktion sieht sich mit ihren Warnungen im Hinblick auf eine Änderung des Kommunalwahlrechts, die eine Erhöhung des Frauenanteils bringen soll, bestätigt.
Der Landtag hatte im April mit rot-grüner Mehrheit beschlossen, dass auf den Stimmzetteln künftig die Anzahl der Frauen und Männer und der Geschlechteranteil in den Räten abgedruckt werden müssen. Das halten die Konstanzer Verfassungsrechtlerin Sophie-Charlotte Lenski und der Direktor des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebunds, Winfried Manns, für verfassungswidrig.
Während die CDU befürchtet, dass Wahlergebnisse mit Verweis auf die Verletzung von Wahlgrundsätzen später rechtlich angefochten werden könnten, sieht die SPD diese Gefahr nicht. "Die Sicherheit für die Kommunalwahl steht außer Frage", sagt der Abgeordnete Carsten Pörksen. Man habe sich nach intensiven Beratungen für diese von Professor Ingwer Ebsen vorgeschlagene Informationslösung entschieden. Der Gutachter halte sie für verfassungsrechtlich unbedenklich.Extra

Der Landeswahlleiter hat sich in einem Rundschreiben an die Verwaltungen zu den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 geäußert. In dem Brief, der dem TV vorliegt, heißt es, die vorgesehenen Gebietsänderungen würden zum 1. Juli 2014 wirksam, so dass die jeweiligen Kommunalwahlen vor der Neubildung der kommunalen Gebietskörperschaften erfolgten. Wahlberechtigt seien alle Bürger, die im "alten" Wahlgebiet drei Monate gemeldet gewesen seien. Parteien und Wählergruppen könnten mit dem Inkrafttreten der Fusionsgesetze, die im Dezember im Landtag verabschiedet werden sollen, mit dem Aufstellen ihrer Wahllisten beginnen.fcg

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort