/dossier/default
aus unserem Archiv vom 11. Dezember 2012
Kommentare: Kommentare zeigen Ort: Trier Drucken  E-Mail

Die Oma darf Geld fordern, der Staat nicht

Unsere Berichterstattung über die hohen Kosten der Pflege dürfte neben Betroffenen auch deren Enkeln Sorgen bereitet haben. Zu ihrer Beruhigung: Stefan Spies vom Sozialamt Trier-Saarburg weist darauf hin, dass Enkel ihren Großeltern gegenüber zwar zum Unterhalt verpflichtet sind.
Dossiers zum Thema: Pflege

Podcast
Fotostrecke
Die Großeltern selbst könnten also Geld von ihnen verlangen. Der Staat jedoch darf dies - anders als im Falle der Kinder - nicht. Kinder von Pflegebedürftigen, die nicht ohne staatliche Hilfe für die Kosten aufkommen können, dürfen derzeit mindestens 1500 Euro für sich behalten - und nicht wie berichtet 1400 Euro. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. 2013 steigt der Selbstbehalt auf 1600 Euro an. kah

 




Das könnte Sie auch interessieren:



Kommentare via facebook



  • Heute im Trierischen Volksfreund
  • Anzeige
  • Anzeige
  • Anzeige
  • Anzeige
  • Wetter
  • Anzeige
  • Anzeige
  • Anzeige


Anmeldung
Benutzer: Passwort:
Login merken

Sie haben noch keinen Login? Hier kostenlos registrieren.
Haben Sie Ihr Passwort vergessen?