Reformiertes Pflegegesetz:Tipps für den Besuch des Gutachters

Trier · Die Pflegereform ist in Kraft. Seit wenigen Tagen gelten neue Regeln, wenn es darum geht, Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Wir geben Tipps, wie Sie sich auf den Besuch des Gutachters vorbereiten können.

Das reformierte Pflegegesetz bringt für viele Betroffene mehr Leistungen. Vor allem, wenn Demenz und andere kognitive und psychische Störungen das Leben einschränken, werden nun die Kosten für ambulante und stationäre Hilfen wesentlich besser erstattet. Im Einzelfall erhalten Versicherte bis zu 1200 Euro mehr (TV vom 9. Januar).
Statt drei Pflegestufen gibt es nun fünf Grade der Beeinträchtigung. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen.

Für die Eingruppierung verantwortlich ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). "Bereits in der vergangenen Woche sind die ersten Begutachtungen nach den neuen Kriterien erfolgt", sagt Andrea Glas vom MDK Rheinland-Pfalz auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds. Insgesamt 125 Mitarbeiter im Land seien dafür über mehrere Tage umfassend geschult worden.

Wie kann ich mich auf den Hausbesuch des MDK vorbereiten?
Überlegen Sie vor dem Termin, was Ihnen im Alltag besondere Schwierigkeiten macht. Wo benötigen und wünschen Sie Unterstützung? Was können Sie selbst ausführen?

Ist es denn sinnvoll, einen Angehörigen oder Vertrauten bei dem Besuch des Gutachters dabeizuhaben?
In jedem Fall! Überlegen Sie rechtzeitig, wen Sie bitten möchten, dabei zu sein. Bitten Sie den Menschen anwesend zu sein, der Sie hauptsächlich pflegt und der Ihre Situation besonders gut kennt. Falls Sie einen gesetzlichen Betreuer haben, informieren Sie ihn über den anstehenden Hausbesuch.

Welche Unterlagen werden für den MDK-Besuch benötigt?
Berichte des Hausarztes, von Fachärzten oder der Entlassungsbericht aus der Klinik sollten bereitliegen, sofern diese vorliegen. Wichtig ist auch der aktuelle Medikamentenplan. Falls ein Pflegedienst zu Ihnen kommt, legen Sie auch die Pflegedokumentation bereit.

Ich erhalte bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung. Ist eine neue Begutachtung zwingend notwendig?
Kein Versicherter verliert durch die Pflegeversicherung seinen Anspruch auf Leistungen. In der Regel wird jeder Betroffene um einen Grad höher eingestuft. Auch in der stationären Pflege erhalten in diesem Jahr alle Betroffenen mehr Geld. Im Jahr 2018 werden in Alten- und Pflegeheimen allerdings die Leistungen für Menschen in den Pflegestufen eins und zwei reduziert. Die ambulante Pflege erhält vom Gesetzgeber Vorrang für Versicherte, die nicht schwer pflegebedürftig sind. Deshalb werden Leistungen für die Tagespflege zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistungen und ambulanter Pflege gewährt.

Wo kann ich mich unabhängig über die Pflegereform und die damit verbundenen Veränderungen für mich informieren?
In den Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz beraten die Experten der Wohlfahrtsverbände kostenfrei, unverbindlich und unabhängig von den Einrichtungen und Institutionen.

Extra: Pflegebegutachtung

Zur Einstufung in die Pflegegrade werden sechs Lebensbereiche betrachtet und mit Hilfe eines Punktesystems bewertet. Dabei berücksichtigen die Gutachter die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers in Bezug auf körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen. Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, desto höher fallen der Pflegegrad und die Leistungen der Pflegekasse aus. Am stärksten wird die Möglichkeit zur Selbstversorgung und damit die Autonomie im Alltag gewichtet. Daneben spielt der eigenständige Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen eine Rolle. Auch die Gestaltung des Alltagslebens sowie die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, allgemeine Verhaltensweisen und eventuelle psychische Besonderheiten sowie Mobilität und Fortbewegungsmöglichkeiten werden berücksichtigt. Ana

www.pflegebegutachtung.de

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