Staatsanwalt warnt Bürger vor Selbstjustiz im Internet

Trier · Sie hat es gut gemeint, nun könnte sie Ärger bekommen: Eine Facebook-Nutzerin aus Trier hat ein Video im Internet veröffentlicht, das einen Fahrraddieb zeigt. Das ist nicht erlaubt – nur die Polizei darf Fahndungsfotos veröffentlichen.

Mal sind es Bilder von vermissten Kindern, mal von einem angeblichen Vergewaltiger oder Einbrecher. Ein anderes Mal geht es um eine angebliche bulgarische Organmafia, die Kinder entführt. Oder - wie Anfang der Woche in Trier - um einen Dieb.

Das soziale Netzwerk Facebook wird immer häufiger von Privatpersonen dazu verwendet, mit Fotos nach vermeintlichen Straftätern zu suchen. Doch das ist verboten. Das erfuhr eine Facebook-Nutzerin, die einen Ausschnitt aus einem Überwachungsvideo ins Internet stellte, das zeigt, wie ein Mann vor der Bundespolizeiinspektion in Trier ein Fahrrad stiehlt. Das Video wurden von 158 anderen Facebook-Nutzern geteilt. Was die Nutzer offenbar nicht wussten: Solche Fahndungsaufrufe von Privaten im Internet sind nicht erlaubt. Darauf weist der bei der Trierer Staatsanwaltschaft für Internetkriminalität zuständige Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht hin: "Bei allem Verständnis für den Ärger, den eine Straftat, wie ein Diebstahl bei den Betroffenen auslöst: Das Einstellen von Fahndungen, insbesondere auch Fahndungsfotos ist nach dem Gesetz allein Polizei und Staatsanwaltschaft vorbehalten."

Selbst Ermittler dürfen Fahndungsfotos nur mit richterlicher Genehmigung veröffentlichen. Denn in Deutschland müssen Menschen nicht dulden, dass ihr Name und Bild unerlaubt veröffentlicht wird. Betroffene - auch Straftäter - könnten die Facebook-Nutzer anzeigen, die die Fotos veröffentlicht haben, sagt Albrecht. Daher habe die Polizei das Löschen des Videos mit dem Trierer Fahrraddieb veranlasst.

Allerdings haben wohl diese private Fahndung und Ermittlungen der Bundespolizei dazu geführt, dass der Täter am Dienstag ermittelt wurde. Nach TV-Recherchen stammt das Video aus der Überwachungsanlage der Bundespolizeiinspektion. Der Mitarbeiter eine anderen Firma im selben Gebäude schickte das Video wohl an die Frau, die es online veröffentlicht hat. Die Bundespolizei ermittelt nun gegen den Mann.

Hetzjagd per Internet: Wenn Facebook-Nutzer zu Privat-Fahndern und damit selbst zu Tätern werden

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