1:0 für die Verbandsgemeinde

Im Streit zwischen der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat gegen das Gremium selbst und die Verbandsgemeinde hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden, die Klage abzuweisen. Bei dem Prozess ging es um den Mandatsverzicht von Peter Greif und Hans Wacht.

Konz/Trier. "Die Klage wird abgewiesen", so lautet der Tenor des Urteils des Trierer Verwaltungsgerichts, das sich mit dem Rechtsstreit zwischen der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat, dem Gremium selbst und der Verbandsgemeinde (VG) beschäftigt hat.

Der Ausgangspunkt: In der VG-Ratssitzung vom 19. Juni sollte es um die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans "Golfpark" gehen. Doch lange vor diesem Punkt kam es zur entscheidenden Szene: Die in Golfpark-Angelegenheiten befangenen Ratsmitglieder Peter Greif (CDU) und Hans Wacht (FDP) hatten ihr Mandat niedergelegt und somit den Weg frei gemacht für ihre unbefangenen Nachfolger Andreas Koltes (CDU) und Jürgen Thelen (FDP). Durch diese zwei zusätzlichen Stimmen kam die Zwei-Drittel-Mehrheit aus CDU-, FWG- und FDP-Stimmen zusammen, die nötig war, um die Teilfortschreibung gegen den Willen der Temmelser Ratsmehrheit zu beschließen.

Daraufhin haben die SPD-Fraktion und die Ortsgemeinde Temmels ein Kommunalverfassungsstreitverfahren gegen den VG-Rat und die VG angestrebt, weil sie im Mandatsverzicht einen Rechtsmissbrauch sahen. Am Dienstag kamen sodann alle Beteiligten samt Rechtsbeistand im Verwaltungsgericht zur mündlichen Verhandlung. Direkt zu Beginn stellte der Vorsitzende Richter Georg Schmidt klar, dass es vor Gericht um die juristische und kommunalverfassungsrechtliche Bewertung des Sachverhalts gehe, "eine politische und moralische Bewertung sind nicht Gegenstand der Verhandlung". Außerdem erging der Beschluss, dass die baurechtlichen Anträge auf Rechtswidrigkeit und Unwirksamkeit der Teilfortschreibung abgetrennt und der Rechtsstreit zwischen der Ortsgemeinde Temmels und der VG an einer anderen Kammer des Gerichts fortgeführt werden sollen. Soll heißen: In der Verhandlung zwischen der SPD-Fraktion und der VG sowie ihrem Rat ging es allein um den Akt des Mandatsverzichts.

Hier stellte sich das Gericht die Frage, ob die Fraktion überhaupt eine solche Klage führen dürfe. Denn nicht ihre eigenen, sondern fremde Rechte seien durch den Mandatsverzicht betroffen. Und auch unabhängig von dieser grundsätzlichen Frage betonte das Gericht, dass ein Ratsmitglied sein politisches Ehrenamt jederzeit und ohne Angaben von Gründen niederlegen kann.

"Aber in einer geordneten, parlamentarischen Demokratie kann es nicht sein, dass man Ratsmitglieder beliebig austauscht, um bestimmte Dinge zu erreichen", argumentierte Rechtsanwalt Wolfgang Schmitz-Rode im Sinne der SPD-Fraktion. "Wir haben klare Spielregeln in einer Demokratie", sagte er. Und das ist auch der Grund, den Rechtsanwalt Anton Jakobs für die VG anführte: "Es gibt das gute Recht eines Ratsmitglieds, sein Amt fortzuführen oder zu verzichten. Daran gibt es nichts zu rütteln, auch wenn es politisch nicht passt." Rechtsanwalt Jürgen Hött, der Greif und Wacht vertreten hat, pflichtete ihm bei. Wie nun die SPD-Fraktion auf die Abweisung der Klage reagieren wird, ist noch offen. Sie wartet - ähnlich wie alle anderen Betroffenen - das Urteil samt Begründung ab.

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