Abnorm, aber nicht krank

SAARBURG/MERZKIRCHEN. Weil sie mit einer Schaufel auf ihre Nachbarin losgegangen ist, musste sich eine 53-jährige Frau aus Merzkirchen vor dem Amtsgericht Saarburg verantworten. Nach einer lautstarken Verhandlung verurteilte der Richter die Frau zu einer Geldstrafe von 1350 Euro auf Bewährung.

Anne G. (Name von der Redaktion geändert) verkörpert wohl das, was man gemeinhin als auffallende Persönlichkeit bezeichnet. Nicht alleine von ihrer Statur her, sondern auch von ihrem Temperament und der Art und Weise, wie sie sich ausdrückt, fällt die Frührentnerin aus Merzkirchen auf. Und so ging es in der Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Saarburg phasenweise derart laut und temperamentvoll zu, dass Richter Herbert Schmitz und Oberamtsanwalt Helmut Ayl die 53-Jährige mehrmals zur Ruhe ermahnten. Mit einer Eisenschaufel sei die Frau im Juli vergangenen Jahres auf ihre Nachbarin losgegangen, habe sie beschimpft und mit der Schaufel am Arm leicht verletzt. Vorausgegangen sei ein seit einiger Zeit schwelender Nachbarschaftsstreit. Gleich nachdem Oberamtsanwalt Ayl die Anklage verlesen hatte, äußerte sich G. laut und deutlich zu den Vorwürfen: "Die Streitereien kamen nicht von mir. Die haben mein Dach kaputt gemacht und haben es auf die Spitze getrieben. Ich musste mich wehren.""Ich schlag Dich kaputt"

Der nach dem Vorfall nach Merzkirchen-Rommelfangen gerufene Polizist der Polizeiinspektion Saarburg schilderte als Zeuge vor Gericht seine Beobachtungen. Die Nachbarin habe ihn verständigt, nachdem sie mit einer Schippe beworfen worden sei. Tatsächlich habe er eine leichte Rötung am Arm der Frau festgestellt. Ein weiterer Nachbar habe ihm gegenüber bestätigt, dass Anne G. sich derart verhalten habe. Er habe versucht, mit ihr zu sprechen, dies jedoch nach einigen Versuchen aufgegeben. Der Nachbar der Attackierten sagte aus, er habe gehört, wie die Schaufel auf den Boden fiel und Anne G. schrie: "Ich schlag Dich kaputt." Auf die Frage von Richter Herbert Schmitz, wie die Nachbarschaft mit Anne G. auskomme, antwortete der 35-Jährige: "Wenn sie andere in Ruhe lässt, hat keiner was gegen sie. Sie schreit halt öfter mal herum." Die mit der Schaufel Attackierte meinte: "Erst hat sie mich beleidigt, als ich über die Straße gehen wollte. Dann kam ein Besen geflogen, und schließlich hat sie die Schaufel genommen und mit ihr herumhantiert. Die ist dann auf den Gehweg aufgeschlagen, hat mich aber am Arm gestreift. Ich hatte eine leichte Prellung." Ob es stimme, dass Anne G. vor einigen Jahren vor dem Landgericht einen Prozess gegen die attackierte Frau und ihre Familie angezettelt habe, weil diese angeblich das Dach der Frau kaputt gemacht hätte, wollte Schmitz wissen. Die Nachbarin winkte ab: "Ja, das stimmt. Aber der Vorwurf war total unsinnig." Wie der Prozess ausgegangen sei, wisse sie im Moment nicht mehr. Anne G. hatte behauptet, das Dach ihres Hauses habe sich gehoben, nachdem die Nachbarn ihres repariert hätten. Nach teilweise schwer nachvollziehbaren Schilderungen und Kommentierungen der Angeklagten, bei denen sie sich in Rage redete und Richter und Oberamtsanwalt oft unterbrach, fasste Dr. Andreas Klein, Arzt beim Gesundheitsamt Trier, als Sachverständiger seinen Eindruck von der Angeklagten zusammen. Dem Gesundheitsamt ist sie bekannt

Dem Gesundheitsamt sei sie seit 2001 bekannt, nachdem das Ordnungsamt der Kreisverwaltung sich eingeschaltet hätte. "Sie ist das schwarze Schaf in der Gemeinde, reagiert unangemessen und aggressiv", meinte Klein. Sie sei impulsiv, teilweise vulgär und habe ein gewisses Talent zum Theatralischen. "So wie sie gestrickt ist, gibt ein Wort das andere, und sie ist schnell dabei, zu handeln. Sie will ihr Verhalten nicht kontrollieren." Gleichwohl könne er bei Anne G. keine psychiatrische Erkrankung feststellen. "Psychisch abnorme Verhaltensweisen können auch bei psychisch Gesunden auftreten." Daher sei G. "voll schuldfähig". Mit dem Urteil zeigte sich die Angeklagte schließlich einverstanden: Eine Geldstrafe von 1350 Euro auf Bewährung setzte Herbert Schmitz aus. "Wenn Sie sich in den kommenden zwei Jahren nichts zu Schulden kommen lassen, brauchen Sie außer den Gerichtskosten nichts zu zahlen", klärte der Richter auf. Der Oberamtsanwalt plädierte für dieses Urteil auch deshalb, weil seit dem Vorfall vor einem Jahr Ruhe herrsche. "Und eine Freiheitsstrafe brauchen wir nicht, um auf die Angeklagte einzuwirken. Ich hoffe statt dessen, dass diese auf Bewährung ausgesetzte Strafe wie ein Damokles-Schwert über ihrem Kopf schweben wird." AZ 8014 Js 24298/05

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