Adresse im Stadtgebiet ist künftig entscheidend für Straßenbaubeiträge

Saarburg · Gleich drei Mal müssen sich die Saarburger Stadträte in ihrer Sitzung am morgigen Donnerstag mit dem Thema wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau beschäftigen. Das ist nötig, weil das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden hat, dass die Innenstadt und der Stadtteil Beurig getrennt abzurechnen sind.

Adresse im Stadtgebiet ist künftig entscheidend für Straßenbaubeiträge
Foto: (h_sab )

Saarburg. Die Saar schreibt Verfassungsgeschichte. 22 Ratsmitglieder sind gefordert, zwei höchstrichterliche Urteile in städtische Satzungen zu übertragen. Zuletzt hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht Ende 2014 entschieden, dass der Fluss die Innenstadt und den Stadtteil Beurig trenne und deshalb beide Bereiche für die Erhebung der wiederkehrenden (jährlichen) Ausbaubeiträge getrennt abgerechnet werden müssten (der TV berichtete am 6. Januar).
Der Entscheidung der Koblenzer Richter war ein seit 2007 andauernder Rechtsstreit mit einem Beuriger Grundstückseigentümer vorausgegangen. Er hat sich bis zum Bundesverfassungsgericht am Ende erfolgreich dagegen gewehrt, dass er für den Ausbau von Straßen auf der linken Saarseite - also in der Innenstadt und im Stadtteil Niederleuken - zur Kasse gebeten wird.
Mit den Folgen dieser beiden Gerichtsentscheidungen beschäftigen sich die Ratsmitglieder morgen, Donnerstag, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde. In drei Tagesordnungspunkten geht es darum, wie künftig die Beiträge berechnet und erhoben werden sowie um die Fragen, wie sich Doppelbelastungen vermeiden lassen und welche neuen Straßen in den Abrechnungsverbund miteinbezogen werden.
Zunächst soll die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen geändert werden. Aus bislang sechs Abrechnungseinheiten werden folgende sieben gebildet: Saarburg/Niederleuken, Kahren, Hosteberg, Krutweiler, Industriegebiet Irscher Straße, Gewerbegebiet Saarufer und Beurig.
An den Ausbaukosten der Beuriger Straßen beteiligt sich die Stadt - wie schon bislang - mit 35 Prozent. Als Nächstes muss der Stadtrat dann Übergangsfristen für die Erhebung von Beiträgen klären. Schon vor zehn Jahren hatte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz geklärt, dass Grundstückseigentümer durch kommunale Ausbaubeiträge nicht doppelt belastet werden dürfen, sie also nicht für den Straßenausbau und die Stadtsanierung Abgaben gleichzeitig schulden. Welche Fristen hier gelten sollen, will der Stadtrat jedoch erst später festlegen. Zunächst soll der Stadtrat darüber entscheiden, wie hoch die Belastungen aufgrund der Ende 2011 ausgelaufenen Sanierungssatzungen für die betroffenen Grundstückseigentümer sind.
Der letzte Tagesordnungspunkt, der sich mit dem Beitragsrecht für den Straßenausbau beschäftigt, mutet nach diesem juristischen Minengebiet hingegen einfach an. Es geht nur noch um die Grenzziehung für die Abrechnungseinheiten. So ist im Stadtteil Beurig etwa die Greiffenclaustraße neu in den abzurechnenden Bereich mit aufzunehmen.Extra

Der Saarburger Stadtrat beschäftigt sich auch mit folgenden Themen: Vergeben werden die vorbereitenden Untersuchungen zum Stadtumbaugebiet Beurig. Der Bebauungsplan Oberste Taubhausflur (Beurig) soll geändert werden. Für die Cité Nord soll eine Sanierungssatzung beschlossen werden. Ferner sollen die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen geändert und die Gebühren für das Aufstellen von Tischen und Stühlen auf öffentlichen Verkehrsflächen angehoben werden. itz

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