Alle Schäden zu bezahlen

FREUDENBURG. Das Oberlandesgericht Koblenz hat das Urteil des Landgerichtes Trier zum Hangrutsch bestätigt. Die Gemeinde muss für alle entstandenen und zukünftigen Schäden am Haus des Klägers Stefan Braunshausen bezahlen.

Nachdem das Landgericht 1999 bereits entschieden hatte, dass demBauherren alle Schäden am Haus, die durch den Hangrutschentstanden sind und noch entstehen werden, von der GemeindeFreudenburg (Beklagte) zu begleichen sind, hat sich dasOberlandesgericht (OLG) dieser Auffassung angeschlossen. DieGemeinde Freudenburg ist seinerzeit in Berufung gegangen,unterlag nun aber auch in der höheren Instanz. Allerdings habendie Koblenzer Richter eine Revision beim Bundesgerichtshofzugelassen. Ob die Gemeinde nach Karlsruhe ziehen will, müsse der Rat entscheiden, sagte Ortsbürgermeister Bernd Gödert auf TV -Anfrage. Der 1. Beigeordnete Alois Zehren sieht sich in seiner schon früher geäußerten Auffassung bestätigt: "Ich war - damals noch als Vorsitzender der Minderheitenfraktion im Gemeinderat - dagegen, mit der Familie Braunshausen zu prozessieren. Ich war auch gegen eine Berufung und bin jetzt dagegen, in die Revision zu gehen. Es sind genug nicht notwendige Prozesse geführt worden."

Das Oberlandesgericht kommt auch zu der Auffassung, dass Bauherr Braunshausen keine Schuld treffe. Er habe keine Baufehler begangen. Auch seien die Risse am Haus nicht auf eine mangelhafte Statik zurückzuführen. Ursache der Schäden sei der Hangrutsch, der vom Grundstück der Gemeinde oberhalb des Grundstücks der Familie Braunshausen ausgehe.

Dem Urteil liegen mehrere geologische Gutachten zu Grunde, eines hatte das OLG noch zusätzlich in Auftrag gegeben. Auch nachdem vom Geologischen Landesamt Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden sind, seien wiederum Erdrisse festgestellt worden. Davon habe sich der Senat beim Ortstermin auf dem Grundstück überzeugen können.

Dorothee und Stefan Braunshausen sind erleichtert über die Bestätigung des Urteils der Trierer Richter. Sie hoffen, dass die "Gemeinde jetzt zur Vernunft kommt und nicht in Revision geht". Denn der seit Jahren andauernde Rechtsstreit sei eine große psychische Belastung für die Familie.

Pflicht zur Sachkunde

Die Auseinandersetzung habe im Jahr 1997 begonnen, als die ersten Rutschungen festgestellt worden seien, erinnert sich Braunshausen. Nachdem die Gemeinde unter ihrem damaligen Ortsbürgermeister Michael Braunshausen es mehrfach abgelehnt habe, sich außergerichtlich zu einigen, habe er Klage erhoben und vor dem Landgericht Trier Recht bekommen. Die Gemeinde ist dann in Berufung gegangen.

Das OLG ist auch der Auffassung, dass der damalige Ortsbürgermeister als Vertreter der Gemeinde gewusst haben muss, dass der Hang rutschgefährdet sei. Auch hätte er die Pflicht gehabt, sich sachkundig zu machen und auf die Gefahr hinzuweisen. Es sei ihm nicht unmöglich gewesen, an die aktenkundigen Informationen heranzukommen. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Organ der Gemeinde sich um Aktenwissen kümmern müsse, solle Karlsruhe entscheiden.

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