"Alles nur Schikane"

MEHRING. Herbert Kühner will seinen Wohnmobilstellplatz "Zellerhof" vergrößern. "Die Gemeinde Mehring, die von meinem Platz profitiert, legt mir Steine in den Weg", behauptet der Investor. Die Gemeinde weist den Vorwurf zurück und wirft Kühner vor, er halte sich nicht an die Auflagen.

Nach einer Auflage der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord darf der Platz von November bis März nicht genutzt werden. Der Grund: Hochwassergefahr. Das bringt Stellplatz-Eigentümer Kühner auf die Palme. Er hält ein Schriftstück von der Industrie- und Handelskammer Trier in Händen. "Wir teilen Ihre Auffassung, dass es sich (…) ausschließlich um eigenständige, motorisierte Fahrzeuge handelt, die jederzeit, auch im Winterhalbjahr, eine kurzfristige Räumung des Platzes ermöglichen." Warum also die Auflagen der SGD Nord? Nur zehn Meter Abstand zur Mosel

"Bevor die Baugenehmigung erteilt wurde, gab es Auflagen", sagt Armin Kopp im Namen der Verbandsgemeinde-Verwaltung Schweich. Es sei damals ein Kompromiss gefunden worden: Denkmalschützer forderten einen Mindestabstand zur Medardus-Kapelle, die Landschaftspflege eine Eingrünung des Platzes innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Moseltal und 15 Meter Abstand zur Mosel. Tatsächlich trennen einige Wohnmobile höchstens zehn Meter vom Fluss, lediglich Zypressen hin zur Hauptstraße hat Kühner angepflanzt. Unstimmigkeiten scheint es im "Fall Zellerhof" von Anfang an gegeben zu haben: Seit 2001 betreibt der Winzer im Bereich der Gemeinde Mehring den Wohnmobilstellplatz, direkt neben seinem Weingut an der Mosel. Vor 14 Monaten wurde Kühner auf der Grundlage des von der Gemeinde beschlossenen Bebauungsplans die beantragte Baugenehmigung für 30 Stellplätze erteilt. Wieso konnte Herbert Kühner schon vor Erteilung der Baugenehmigung mit seinem Projekt starten? "Vor drei Jahren wurde ihm eine Genehmigung probeweise erteilt, damit er feststellen konnte, ob der Stellplatz tatsächlich angenommen wird", sagt Thomas Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Das war 2002. Wohnmobile haben aber laut Kühner schon 2001 dort gestanden. Auch Baukontrolleur Norbert Jäger stieß auf dem Stellplatz auf Unverhältnismäßigkeiten. Statt 30 zählte er 46 Stellplätze. Warum erfüllt Kühner die Auflagen nicht? "Die Auflagen sind Willkür", behauptet er. So sei er etwa aufgefordert worden, die zur Abtrennung aufgestellten so genannten Rancherzäune zu entfernen und heimische Sträucher zu pflanzen. Kühner spricht von Ungleichbehandlung: "Die Zäune gibt es auf dem Wohnmobilstellplatz in Ensch doch auch. Und Ensch liegt schließlich auch in der Verbandsgemeinde Schweich." Kühner will seinen von ADAC und Pro Mobil in den höchsten Tönen gelobten Platz sogar vergrößern und ganzjährig öffnen. Die Anträge sind gestellt. Und wieder gebe es Ärger. "Die Gemeinde, die von dem Platz profitiert, weil die Gäste bei den Winzern Wein kaufen, in den Restaurants essen und im Supermarkt einkaufen, legt mir Steine in den Weg", behauptet Kühner. Denn laut Kreisverwaltung habe die Gemeinde ihr notwendiges Einvernehmen nicht erteilt. Mehrings Ortsbürgermeister Helmut Reis spielt den "schwarzen Peter" zurück: "Das ist Interpretation der Kreisverwaltung. Wir haben lediglich die Anträge an die Kreisverwaltung zurückgeschickt, an die Stelle, die gefordert ist, dass die Auflagen erfüllt werden."Auflagen werden nicht erfüllt

Reis: "Sowohl die Gemeinde als auch der Gemeinderat sind glücklich, dass wir diesen schönen Wohnmobilplatz haben." Ärgerlich sei, dass die damals gemachten Auflagen bislang nicht erfüllt worden seien. Laut Kreisverwaltung gebe es keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erhöhung der Anzahl der Caravan-Stellplätze. Die nach der Landesverordnung über Camping- und Wochenendstellplätze geforderte Mindestgröße von 65 Quadratmetern pro Stellplatz müsse allerdings eingehalten und ein neuer Plan der Behörde vorgelegt werden.

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