Am Bach scheiden sich die Geister

FELL. Die Mitglieder des Gemeinderates Fell sind sauer. Sie glauben, dass die Verbandsgemeinde-Verwaltung Anträge auf Beseitigung der Gefahrenstelle in der Bachstraße ignoriert. Die VG weist die Verantwortlichkeit dagegen der Ortsgemeinde zu.

Beim Hochwasser im Januar dieses Jahres hatte der Fellerbach einen Teil der Uferbefestigung mitgerissen. Die Bachstraße brach am Ufer ein. Das schützende Geländer hängt in der Luft, und auf der noch existierenden Straßendecke sind die nächsten Risse bereits erkennbar. "Das nächste Hochwasser ist absehbar", erklärt Gerhard Finger (SPD), "es wird die Gefahrenstelle weiter unterspülen und uns die Straße unter den Füßen wegreißen."Feller sprechen von Verzögerungstaktik

Die Schuld, dass hier noch nichts geschehen sei, geben die Ratsmitglieder ausschließlich der Verbandsgemeindeverwaltung in Schweich. Sie sei Träger des Gewässers dritter Ordnung und somit für die Beseitigung der Gefahrenstelle zuständig. Josef Ehrles (FWG): "Die Straße ist eine wichtige Fußverbindung von der Bushaltestelle zum Neubaugebiet. Es ist programmiert, dass hier mal jemand in den Bach fällt." Wiederholt hatten die Feller um Aufnahme des Tagesordnungspunktes für die Sitzungen des Verbandsgemeinderates gebeten. Doch nichts passierte. Ignoranz, Boykott demokratischer Interessen, Verzögerungstaktik und Verschleppung werfen sie mittlerweile der VG vor und räumen ihre Angst vor dem nächsten Hochwasser ein. "Dann drückt der Bach den Gewerbetreibenden wieder in die Geschäftsräume, und uns wird vorgehalten, wir würden nichts tun", heißt es aus dem Gemeinderat. Beigeordneter Martin Becker ist sich mit den anderen Ratsmitgliedern einig: "Für Renaturierungsmaßnahmen an anderen Bächen in der VG wurden Millionen ausgegeben. Aber um die Gefahrenstelle in Fell, am größten Bach der VG, zu beseitigen, ist anscheinend kein Verständnis vorhanden." Die VG entziehe sich ihrer Verantwortung, ist in Fell zu hören. Seit Monaten prüfe sie die Rechtslage, so Gerhard Finger und komme zu keinem Ergebnis. Von der Beseitigung der Gefahrenstelle einmal abgesehen, wären die Baumaßnahmen noch nicht einmal so dringend, wenn da nicht der geplante Ausbau der Bachstraße wäre. Die Arbeiten müssten in den nächsten Wochen ausgeschrieben werden, denn das Land hat bereits einen Zuschuss von 60 000 Euro zugesagt. Doch die sind weg, wenn nicht noch in diesem Jahr mit dem Straßenausbau begonnen wird.Verwaltung spricht von eindeutiger Rechtslage

Und hier beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz: Ehrles: "Wir können nicht ausbauen, ehe die Gefahrenstelle von der VG beseitigt ist. Als an anderen Uferstellen die Bewohner selbst mit Baumaßnahmen entlang des Baches aktiv wurden, bekamen sie mahnende Schreiben aus Schweich mit der Aufforderung, dies zu unterlassen. Doch selbst tut die VG nichts." Die VG-Verwaltung sieht die Rechtslage völlig anders. Armin Kopp (Bauverwaltung) zitiert dagegen aus einem Schreiben der Kreisverwaltung (Untere Wasserbehörde). Danach muss die Gemeinde Schäden an Gemeindestraßen selbst beseitigen - auch dann, wenn dafür ein Gewässer verantwortlich ist, das in den Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde fällt. Grundstückseigentümer und Kommunen hätten dafür Sorge zu tragen, dass nicht zu nah an Gewässer heran gebaut werde. Dasselbe gelte für das Grundtal, wo der Bach die Böschung eines Wirtschaftsweges beschädigt habe. Ein Bach sei ein "natürliches Gewässer", sagt Kopp. Die Anrainer müssten dem Rechnung tragen. Über diese Rechtslage, die auch die Struktur- und Genehmigungs-Direktion Nord und damit das Land Rheinland-Pfalz teile, sei die Gemeinde mehrfach informiert worden. Kopp bezieht Stellung zu den "mahnenden Schreiben" der Verwaltung. Auch da gebe es die eindeutige Rechtslage, dass Anrainer nicht selbst an einem Gewässer tätig werden dürfen. Trotzdem will Biwer die Rechtslage vom Gemeinde- und Städtebund überprüfen lassen. "Ich will den Fellern nicht nehmen, was ihnen vielleicht zusteht", sagt er.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort