Bauschutt kein Fall für Strafverfolger

WALDRACH. Seit Monaten beschäftigt illegal an der Ruwer bei Waldrach abgelagerter Bauschutt die Behörden. "Das kann nicht länger geduldet werden, das Zeug muss weg", heißt es nun bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg.

Vom Bauschutt selbst ist inzwischen kaum noch etwas zu erkennen, denn mittlerweile hat der Umweltfrevler Erde über seine Hinterlassenschaft geschüttet. Motto: Da wird schon Gras drüber wachsen. Der Trierische Volksfreund hatte am 24. Januar erstmals über die Schuttablagerung direkt am Ufer der Ruwer berichtet. Offensichtlich sollte das nächste Hochwasser den Schutt auf natürliche Weise in Richtung Mosel entsorgen. Doch die erhoffte Macht des Wassers blieb bisher aus. Allerdings hatte die Berichterstattung die Behörden auf den Plan gerufen. Die Verbandsgemeindeverwaltung in Ruwer gab den Vorfall an das Umweltamt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg und an die Polizeiinspektion in Schweich ab. Eingeschaltet waren auch die Kriminalpolizei und der Gemeindearbeiter - bisher alle erfolglos. Den beteiligten Behörden ist der Name des mutmaßlichen Schuttablagerers bekannt. Doch eine strafrechtliche Verfolgung hat er nicht zu befürchten, denn beim Umweltdezernat der Kriminalpolizei wurde das Verfahren inzwischen eingestellt. Vor wenigen Tagen erhielt das Umweltamt die entsprechende Mitteilung von der Polizei. Begründung der Fahnder: Tatsächlich sei keine "akute Gewässergefährdung" gegeben und somit kein direktes Handeln erforderlich. Das Ablagern des Bauschuttes am Bachufer sei nur eine Ordnungswidrigkeit und daher strafrechtlich nicht relevant. Thomas Dohm vom Umweltamt: "Wir waren erstaunt über diese Mitteilung. Jedenfalls wurde uns damit der Ball wieder zugespielt. Wir sind nun um eine unverzügliche Klärung bemüht." Aus Sicht des Umweltamtes könne dieser ordnungswidrige Zustand am Waldracher Bachufer nicht geduldet werden. Das Material müsse auf Kosten des Verantwortlichen entfernt werden. Zunächst soll der Betroffene, der bisher nur unter Verdacht steht, einen Anhörungsbogen erhalten. Anschließend wird er voraussichtlich zu einem Gespräch ins Amt vorgeladen. Der ungünstigste Fall wäre, dass die Kreisverwaltung keinen Verantwortlichen ermitteln kann. Dann müsste der Schutt auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden. Am Montag: Mit 260 Einwohnern ist Herl eine der kleineren Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ruwer. Wie lebt es sich dort?

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