Baustopp mit ungewissem Ausgang

MEHRING. Nachdem das Verwaltungsgericht Trier nach einer Anwohnerklage den genehmigten Bau von acht Windrädern auf der Gemarkung Mehring gestoppt hat, herrscht Ratlosigkeit. Auf der Höhe über dem Moselort ruhen die Baumaschinen - nun sind die Juristen am Zug.

Auf der Gemarkung Neumehring in Nähe der A 1 zeugen abgelagerte gigantische Fertigbauelemente für Windmaschinen und ein Riesenkran noch von einer regen Bautätigkeit - die aber wurde in der vergangenen Woche abrupt gestoppt. Ein Anwohner, dessen Anwesen nur rund 480 Meter von der nächsten der acht Rotoren liegen würde, hatte gegen die Baugenehmigung vor den Trierer Verwaltungsgericht um vorläufigen Rechtsschutz gebeten. Dem gaben die Richter statt. Begründung: Die insgesamt acht Einzelanlagen - in einer Entfernung zwischen 480 bis 1100 Meter um das Haus des Betroffenen angeordnet - stünden in einem engen räumlichen Zusammenhang und stellten gemeinsam einen Windpark dar. Anders als bei ein bis drei Windkraftanlagen sei jedoch bei einem Windpark von Gesetz her ein förmliches Immissonsschutzverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich.Nicht als "Windpark" genehmigt

Die einzeln erteilten Baugenehmigungen für die Anlagen seien demnach falsch - die Nachbarschaftsrechte des Grundstückseigners könnten verletzt sein ( TV vom 2. September). Die Trierer Entscheidung fiel vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) vom 30. Juni. Darin wurde das oben dargestellte, so genannte Splitten von Anträgen auf Genehmigung von Windkraftanlagen für unzulässig erklärt. Der Landkreis Trier-Saarburg will gemeinsam mit dem Investor, der Firma Juwi GmbH in Mainz, gegen die Trierer Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz vorgehen - um Schaden von der Ortsgemeinde Mehrung und sich selbst abzuwenden. Und dies, obwohl Landrat Richard Groß die Auffassung des Gerichts grundsätzlich teilt. Die Kritik des Landrats gilt der bisherigen Genehmigungspraxis für die "von Rot-Grün politisch gewollten Windkraftanlagen". Bei der Planung von mehr als drei Windrädern in engem Abstand sei es bisher üblich gewesen, so Groß, einfache Einzelbauanträge für höchstens drei Maschinen einzureichen. Dadurch sei das aufwändige Windpark-Genehmigungsverfahren umgangen worden. Und das mit Wissen und Wollen der übergeordneten Stellen. Der Landrat: "Auch ich teile die Auffassung des Gerichts, dass die separaten Verfahren das notwendige, aber aufwändigere Genehmigungsverfahren für einen gesamten Windpark umgehen." Dies habe er auch dem Umweltministerium und der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord so dargestellt. Doch sowohl das Ministerium als auch die SGD Nord hätten daraufhin der Kreisverwaltung mitgeteilt, dass ein solches Verfahren durchaus zulässig sei.Genehmigungspraxis widerrufen

Dementsprechend habe der Kreis die Baugenehmigungsverfahren bearbeiten müssen. Groß: "Erst am 25. August haben das Ministerium und die SGD-Nord ihre bisherige, offensichtlich falsche Rechtsauffassung widerrufen. Hintergrund war das besagte BVG-Urteil vom Juni." Auch der Mainzer Investor Juwi GmbH wird gegen die Trierer VG-Entscheidung Beschwerde einlegen. Laut Juwi-Geschäftsführer drohe dem Projekt nun "im schlimmsten Fall eine mehrmonatiger Stillstand mit noch nicht absehbaren finanziellen Folgen." Man gehe aber davon aus, dass Juwi schon bald den Bau fortsetzen könne, so Willenbacher. Insgesamt 5,4 Millionen Euro hat Juwi bisher auf Neumehring in die Infrastruktur (Leitungen, Schaltwerke, Sockel) verbaut. Das Gesamtvolumen der Investition beträgt rund 16 Millionen Euro. Auch für die Ortsgemeinde Mehring läuft die Zeit. Dazu Ortsbürgermeister Helmut Reis: "Vorgesehen war der Start der am ersten November, verbunden mit einer ersten Einmalzahlung von 240 000 Euro. Diese Summe hatten wir schon fest im Haushalt eingeplant." Noch teurer würde Mehring ein längerfristiger Baustopp kommen, denn im laufenden Betrieb soll Juwi pro Jahr und Anlage vertragsgemäß 34 000 Euro zahlen.

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