Behördliches Verbot

SCHWEICH. (gsb) Eine neue Rechtsverordnung untersagt unter anderem in der Verbandsgemeinde Schweich alle Arten der Prostitutionsausübung.

Am 6. April ist die "Rechtsverordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes" der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) in Kraft getreten. Sie untersagt in mehreren Verbandsgemeinden sowie im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Schweich das Nachgehen der Prostitution. Das Verbot gilt für alle Arten der Prostitutionsausübung, wie der Wohnungsprostitution, Bar- und Bordellprostitution und Straßenprostitution. Von der neuen Verordnung könnte auch der offenbar in Betrieb genommene "Swingerclub" in Schweich-Issel betroffen sein ( Trierischer Volksfreund vom Mittwoch). Wird gegen die Verordnung verstoßen, kann nach dem Polizeiordnungsgesetz (POG) eine Schließungsverfügung ergehen. Das neue Regelungswerk ist entstanden, nachdem die Stadt Wittlich bei der ADD beantragt hatte, ein Prostitutionsverbot zu erlassen. Daraufhin erfragte die ADD, ob in den umliegenden Verbandsgemeinden ebenfalls ein derartiger Regelungsbedarf bestehe. Die Verbandsgemeinde Schweich bestätigte diese Anfrage. Am 5. April wurde die Verordnung im Staatsanzeiger veröffentlich und trat einen Tag später in Kraft.

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