"Bewährung wäre das falsche Signal" - Landgericht Trier bestätigt 20-monatige Freiheitsstrafe nach Unfall mit zwei Toten

Trier/Taben-Rodt · Ein 24-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Saarburg ist am Dienstag vom Landgericht Trier zu einer 20-monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Die kleine Strafkammer bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Saarburg. Der Verurteilte war am Karfreitag 2015 betrunken Auto gefahren. Bei Taben-Rodt kollidierte er mit einem anderen Wagen. Die beiden Insassen dieses Wagens starben.

Trier/Taben-Rodt. Peter Egnolff ist ein Mann offener Worte. Als Vorsitzender der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Trier hat er reichlich Erfahrung. Schon oft hat er eigener Aussage zufolge Strafsachen verhandelt, deren Sachverhalte ähnlich gelagert waren, wie die in dem Verfahren, um das es gestern ging.
Ein junger Fußballspieler fährt nach einem Spiel und anschließender Kneipentour betrunken Auto. Er verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug und stößt mit einem anderen zusammen. Es sterben Menschen. "In diesem Fall hat sich die abstrakte Gefahr, die von Trunkenheit am Steuer ausgeht, realisiert. Zwei Menschen haben ihr Leben gelassen. Die in erster Instanz ausgesprochene Strafe war da aus meiner Sicht noch moderat", sagt Egnolff zur Begründung des Urteils der Kleinen Strafkammer.
Diese hat den Angeklagten gestern zu einer 20-monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen fahrlässiger Trunkenheit, fahrlässiger Verkehrsgefährdung sowie zweifacher fahrlässiger Tötung verurteilt.Opfer hatten keine Chance


Sie hat damit die Entscheidung des Amtsgerichts Saarburg in der Sache bestätigt (der TV berichtete). Der Verurteilte war am Karfreitag 2015 gegen 5.30 Uhr auf der B 51 betrunken von Merzig nach Saarburg unterwegs. Auf der Höhe von Saarhausen/Taben-Rodt stieß er in einer lang gestreckten Rechtskurve mit seinem BMW frontal mit einem Ford Mondeo zusammen. Fahrer und Beifahrer des Fahrzeugs waren sofort tot. Sie hatten, so der Unfallsachverständige, keine Chance, den Unfall zu vermeiden. "Es wäre aus Sicht des Gerichts ein falsches Signal - gerade an Fußballerkreise -, wenn wir nach dieser Tragödie die Strafe zur Bewährung aussetzen würden", sagte Egnolff weiter. Den Tathergang bestritt der Angeklagte nicht - er hatte aber gefordert, seine Strafe zur Bewährung auszusetzen. Der Verteidiger des Angeklagten hatte zuvor ausgeführt, dass die Strafe ausnahmsweise zur Bewährung ausgesetzt werden müsse (siehe Extra): "Er hat in dem Glauben getrunken, nicht selbst fahren zu müssen. Durch den Alkoholkonsum war er massiv in seiner Einsichts- und Kritikfähigkeit eingeschränkt. Eine Strafvollstreckung macht bei einem gut in die Gesellschaft integrierten und arbeitenden Menschen doch keinen Sinn."
Dieser Argumentation hatten Staatsanwalt Arnold Schomer und die Nebenklagevertreter Gerd Müller sowie Friedhelm Mettlach bereits in ihren Plädoyers widersprochen. "Besondere Umstände, die eine Strafaussetzung ausnahmsweise erlauben, kann ich keine erkennen", sagte Rechtsanwalt Gerd Müller aus Saarburg.
Für Schomer rechtfertigt der Tod von zwei Menschen die Strafvollstreckung: "Das Leben ist das in unserer Rechtsordnung am höchsten geschützte Rechtsgut. Anders als bei einem Kaufhaus-Diebstahl ist in solchen Fällen nur ganz ausnahmsweise eine Strafaussetzung zur Bewährung denkbar."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte nicht auf Rechtsmittel verzichtet hat. Er kann gegen das Urteil noch Revision einlegen.Extra

Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt in Paragraf 56 Absatz 1, dass ein Gericht eine Strafe unter einem Jahr grundsätzlich zur Bewährung aussetzen muss, wenn dies Tatumstände und Persönlichkeit des Täters erlauben. Gemäß Paragraf Absätze 2 und 3 kann ein Gericht Strafen bis zu zwei Jahren zur Bewährung aussetzen, wenn besondere Umstände vorliegen und die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht gebietet. itz

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