Blinde wählen mit Schablonen

TRIER-SAARBURG. (red) Für die Wahl der Landrätin oder des Landrats des Kreises Trier-Saarburg am 5. Juni verschickt der Wahlkreisleiter seit dieser Woche die Wahlbenachrichtigungen. Auch Blinde sind zur Wahl eingeladen.

Wer wählen will, aber am Sonntag, 5. Juni, verhindert ist, kann Briefwahl beantragen. Der Kreiswahlleiter weist darauf hin, dass sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines und Übersendung der Briefwahlunterlagen befindet. Neben einem schriftlichen Antrag auf Erteilung des Wahlscheines können die Briefwahlunterlagen auch auf elektronischem Wege per E-Mail bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden. Außerdem enthalten die Internetangebote der Verbandsgemeinden Vordrucke zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Den Briefwahlunterlagen, bestehend aus einem gelben Wahlschein, einem weißen amtlichen Stimmzettel, dem blauen Wahlumschlag und dem roten Wahlbriefumschlag liegt auch ein Merkblatt mit einem Wahlwegweiser bei. Darin sind wichtige Hinweise für die Durchführung der Briefwahl sowie die richtige Zuordnung und Verpackung der Briefwahlunterlagen enthalten. Die Stimmzettel sind auch zur Benutzung in Schalonen für Blinde und sehbehinderte Menschen vorbereitet. Rückschlüsse auf den Wähler sind nach Auskunft der Wahlleitung ausgeschlossen. Blinde und sehbehinderte Menschen können sich bis zum 30. Mai für die kostenfreie Herstellung und Verteilung von Stimmzettel-Schablonen an den Verband der Blinden und Sehbehinderten Trier wenden, St. Barbara-Ufer 1 b, 54290 Trier, Telefon 0651/44100 (Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr), oder an den Ersten Vorsitzenden Manfred Hornetz, Birkengasse 2 in Kell am See, Telefon 06589/485. Weitere Auskünfte geben die Wahlämter bei den Verbandsgemeindeverwaltungen oder in der Kreisverwaltung, Telefon 0651/715-292 oder 715-294).

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