Denkwürdiges Denkmal

FREUDENBURG. Wer mit offenen Augen durch den Ort streift, entdeckt so manches sehenswerte, mitunter geschichtsträchtige Bauwerk. Beim Elternhaus von Heinz Görgen braucht man jedoch Fantasie, um hinter der weiß getünchten Fassade mehr zu sehen als ein Wohngebäude.

Nachdenklich betrachtet der stämmige Mann das Anwesen in der Burgstraße. Ein laues Lüftchen streift ihm durchs Haar. Der Wind, der Heinz Görgen aus Richtung Kreisverwaltung entgegen wehe, sei allerdings etwas schärfer, erklärt der gebürtige Freudenburger. Der Grund: Kürzlich hat die der Kreisverwaltung angegliederte untere Denkmalpflegebehörde den Bereich "Burg- und Ortsbefestigung Freudenburg" zur Denkmalzone erklärt. Dazu gehören neben der um 1330 von König Johann von Böhmen, Graf von Luxemburg, erbauten Burg das historische Pfarrhaus und ein weiteres Gebäude: die so genannte Zehntscheune. Eine Hälfte des Gebäudes gehört der Familie des ehemaligen Bauingenieurs Görgen.Wert wurde lange nicht erkannt

"Ich bin hier aufgewachsen und habe das Haus von meinen Eltern geerbt", berichtet Görgen. "Nie hätte ich gedacht, in welch geschichtsträchtigem Gemäuer ich einen Großteil meines Lebens verbracht habe", sagt er. Anscheinend hätten auch andere den historischen Wert des seiner Schätzung nach um 1900 errichteten Gebäudes lange nicht erkannt. So seien in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach Umbauten vorgenommen worden. Neben einer umfangreichen Innensanierung habe man auch den Wirtschaftsbereich mit Stallungen und einer Scheune zum Wohnraum umfunktioniert. Mitte der achtziger Jahre hat Görgen mit seiner Familie im Ort neu gebaut. Das Haus in der Burgstraße wurde vermietet. Ein Denkmal zu besitzen, ist eine Sache, es zu unterhalten, eine andere. Die Ausweisung des Gebäudes als Denkmal hat für Görgen Konsequenzen. Bauliche Veränderungen wie der Einbau neuer Fenster, muss der Sechzigjährige bei der unteren Denkmalpflegebehörde beantragen. Das bestätigt Sachbearbeiter Wolfgang Karthäuser. Um den Originalzustand des Objektes weitgehend zu erhalten, habe man Auflagen bezüglich Baumaterial und Bauausführung geschaffen. Görgen hält dem entgegen: "Im Originalzustand befindet sich das Haus schon lange nicht mehr." Daher sei aus seiner Sicht das Einhalten diesbezüglicher Bauauflagen nicht sehr sinnvoll. "Ich hätte nichts gegen eine Ausweisung als Denkmal, wenn es auch danach aussehen würde." Hinzu käme der Kostenfaktor. "Zuschüsse - beispielsweise aus dem Dorferneuerungsprogramm des Landes - werden im Fall von Mehrkosten gewährt", weiß Wolfgang Karthäuser. Zudem sei mit steuerlichen Vergünstigungen zu rechnen. Geärgert hat sich der frischgebackene Denkmalbesitzer auch über das Vorgehen der Trierer Behörde. Erst vor rund vier Wochen habe Ortsbürgermeister Bernd Gödert ihn über die Maßnahme informiert. "Auf eine Information durch die Kreisverwaltung warte ich noch heute." Abfinden will sich Heinz Görgen mit der Ausweisung der Denkmalzone "Burg- und Ortsbefestigung Freudenburg" - jedenfalls was sein Anwesen betrifft - nicht. "Im Notfall werde ich auch den gerichtlichen Weg gehen", sagte er den Mitgliedern des Freudenburger Gemeinderates in der jüngsten Sitzung. Auch wenn die Eignung des Hauses in der Burgstraße als Denkmal fraglich sei, "denkwürdig ist die Angelegenheit allemal", kommentiert Görgen.

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