"Der Gesetzgeber soll einschreiten"

TRIER/MAINZ. (red) Eine gesetzliche Änderung der Hektarhöchstertragregelung im heimischen Anbaugebiet fordert der "Verein der Freunde des Elblingweines Obermosel" in einem Schreiben an Weinbauminister Hans-Artur Bauckhage.

Mit der Ernte 2002 hat die Region Obermosel nach Auffassung des Vereins einen der qualitativ herausragendsten Jahrgänge der letzten 25 Jahre eingefahren. "In Diskrepanz" zu den hervorragenden Qualitäten stehe jedoch die Situation der meisten Winzer zwischen Konz und Perl, die ausschließlich Fassweinbau betreiben: Fast jeden Tag gäben Betriebe den Weinbau auf, weil sie nicht mehr in der Lage seien, "mit dem erlernten Beruf des Winzers ihre Familien zu ernähren". "Brachflächen sind entstanden, die eine blühende Landschaft in einen Flickenteppich verwandelt haben", kritisiert der Verein. Die gesamte lokale Wirtschaft drohe zu erliegen, da die Kaufkraft in der Region massiv zurückgegangen sei. "In einer solchen Situation", betonen die Interessens-Vertreter der Obermosel, "muss es für viele Winzer als blanker Hohn erschienen, wenn sie hochwertiges Lesegut am Stock belassen müssen, weil sie das Qualitätswein-Kontingent ausgeschöpft haben." Daher bittet der Verein, die Gesetzeslage im Hinblick auf die Mengenregulierung zu überdenken. Die Repräsentanten des Obermoselweins sind zwar der Auffassung, dass eine Hektarhöchstertragsregelung erforderlich ist. Jedoch habe das im Jahr 2000 eingeführte "Drei-Stufen-Modell" versagt. In anderen Anbaugebieten würden auf diesen Sektoren mittlerweile im Weißweinbereich hochwertige Prädikate zu Dumpingpreisen um die 0,18 Euro "verschleudert", um derzeit lukrativere Rotweine mit einer Produktionsmenge von 200 Hektoliter pro Hektar und mehr als Qualitätswein zu vermarkten. "Es kann nicht Sinn einer Mengenregulierung sein, dass Weinmassen in verschiedenen Stufen ,verschoben' werden, mit diesen dennoch der Markt beschickt wird und damit einhergehend die Preise einen Einbruch erleben", bemängeln die Elblingfreunde. Ferner erlaube die Gesetzeslage keine flexible Handhabung beim Einbringen von Jahrgängen mit sehr guter Qualität bei großen Mengen. Mit Blick auf die Rechtslage in Luxemburg weist der Verein darauf hin, dass im Nachbarland die Hektarhöchstertragsmenge für die Vermarktung von Weinen unter gesetzlicher Herkunftsbezeichnung für die Rebsorten Elbling und Müller-Thurgau 140 Hektoliter pro Hektar, für "Edelrebsorten" (überwiegend Burgunder) 120 Hektoliter pro Hektar beträgt. Zusätzlich sei es möglich, 20 Prozent der Erntemenge pro Jahrgang und pro "Rebsortengruppe" zu überlagern. Ein ähnliches Ein-Wert-Modell, das den Hektarhöchstertrag für Qualitätswein von 125 Hektoliter pro Hektar beibehält und die Möglichkeit einer 20-prozentigen Überlagerung schafft, wäre ­ so der Verein ­ für die Obermosel wünschenswert und "hätte uns in diesem Jahr enorm geholfen". An Mittelrhein und Ahr habe es sich mit Erfolg etabliert.

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