Drei Härtefälle im Landkreis

TRIER. Wer betrunken Auto fährt, verliert seinen Führerschein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er die Fahrerlaubnis aber vorzeitig zurück erhalten. Über die Rechtmäßigkeit dieser Praxis wird allerdings gestritten.

In einer Reihe von rheinland-pfälzischen Landkreisen haben Autofahrer, denen wegen Trunkenheit am Steuer die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ihren Führerschein vorzeitig wieder erhalten - wenn sie gewisse Auflagen erfüllten. Auch im Kreis Trier-Saarburg gibt es solche Fälle (der TV berichtete). Landrat Richard Groß sprach in der Sitzung des Kreisausschusses von sechs bis zehn Fällen pro Jahr. Groß wundert sich über die Forderung des Mainzer Wirtschaftsministeriums, solche Ausnahmeregelungen teilweise wieder rückgängig zu machen. Hintergrund dieser Forderung: Autofahrern wurde nach einer Trunkenheitsfahrt auch dann die Fahrerlaubnis erteilt, wenn ein negatives medizinisch-psychologisches Gutachten vorlag. Das Oberverwaltungsgericht hatte dies 1997 beanstandet. Im Kreis Kusel, wo diese Vorgehensweise zuerst öffentlich wurde, sollten die Betroffenen ihre Führerscheine deshalb wieder zurückgeben. Landrat Groß pocht auf die Unabhängigkeit des Kreises Trier-Saarburg. "Wir werden die Führerscheine nicht wieder einziehen, auch wenn Minister Bauckhage das fordert", sagte er. Im Moment ruhe die Praxis aber ohnehin wegen des schwebenden Verfahrens. Rückendeckung bekommt der Kreis Trier-Saarburg vom Verwaltungsgericht Neustadt. Es stellt den Vertrauensschutz der Autofahrer ganz oben an. Nur wenn es zu neuen Auffälligkeiten im Straßenverkehr komme, sei die Aberkennung der Fahrerlaubnis zulässig.Betroffene Autofahrer haben einen Rechtsanspruch

Grundsätzlich wird die vorzeitige Rückgabe von Führerscheinen nur in Härtefällen angewendet, zum Beispiel, wenn eine Existenz gefährdet ist oder der Arbeitsplatz nur per Auto erreicht werden kann. Wer auf diese Weise wieder in Besitz des Führerscheins kommt, muss regelmäßig seine Leberwerte überprüfen lassen und an speziellen Kursen teilnehmen. Das medizinisch-psychologische Gutachten sei eine wichtige Entscheidungsgrundlage, sagte Groß. In Ausnahmefällen setze sich der Kreis aber darüber hinweg. Natürlich nicht bei Gewohnheitstrinkern und in Fällen, bei denen ein extrem hoher Promillewert festgestellt worden sei. Groß: "Wir haben die Leute mit den Auflagen gut im Griff." Derzeit seien drei Fälle dieser Art anhängig. Für Günther Görgen, Leiter der Führerscheinstelle beim Kreis, ist die Sachlage klar. "Die betroffenen Autofahrer haben einen Rechtsanspruch", sagte er. In Kusel machten Worte wie "Verfilzung" und "Beziehungen" die Runde. Deshalb fragte Alfons Maximini (SPD), ob im Kreis Trier-Saarburg politische Mandatsträger in den Genuss dieser Praxis gekommen seien. Klare Antwort von Günther Görgen: "Nein." Ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts überhaupt veröffentlicht worden", fragte Bernd Henter (CDU). "Wenn nicht, hat das Ministerium einen Fehler gemacht." Der Kreis habe sich das Urteil besorgen müssen, antwortete Groß. Der Verwaltungs-Chef glaubt, dass der Kreis spätestens 2004 wieder Ausnahmeregelungen trifft - "unter strengen Auflagen". Und was passiert, wenn die Auffassung des Landes bestätigt wird? Groß: "Wenn die Praxis untersagt wird, kommt es zu einer ganz interessanten Rechtsfrage."

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