Drei Jahre Haft für Drogendealer

SAARBURG. (fcg) Ein 43-jähriger Saarburger ist von der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Gleichzeitig wurde seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann vom Sommer 2003 bis zum 6. Juli 2004, dem Tag seiner Festnahme durch Beamte der Kriminalpolizei Trier, in insgesamt 47 Fällen Rauschgift verkauft hatte. Die Mehrzahl seiner Kunden war minderjährig - was der Angeklagte auch wusste. Die Geschäfte liefen vorwiegend in seiner Wohnung ab, wobei Schüler nicht nur aus Saarburg, sondern auch aus umliegenden Gemeinden zu ihm kamen. Per Mund-zu-Mund-Propaganda hatte es sich offenbar her-umgesprochen, dass der Drogendealer sowohl Haschisch als auch Amphetamine und Marihuana im Angebot hatte. Nachdem der Angeklagte bereits auf Anordnung des Ermittlungsrichters kurz nach seiner Inhaftierung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden war, wird er dort nach dem Urteil für längere Zeit verweilen müssen. Grund: Der Dealer hat die Straftaten nach Ansicht des Gerichtes aufgrund einer Persönlichkeitsstörung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen. Gemäß Paragraph 63 des Strafgesetzbuches darf das Gericht die Unterbringung in einer Psychiatrie anordnen, wenn vom Täter "infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist". Die Polizei freut sich unterdessen, dass es ihr aufgrund diverser Hinweise aus der Bevölkerung gelungen ist, den Drogendealer dingfest zu machen. Ein Unbekannter war er für die Gesetzeshüter nicht, war er vor seinen Aktivitäten in Saarburg doch bereits in Trier in ähnlicher Weise aufgefallen.

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