Drei sind dagegen

WASSERLIESCH. Bei drei Gegenstimmen wurde die Planung des Moselaufstiegs - nach neuer Lesart Westumgehung Trier - vom Verbandsgemeinderat gebilligt. Der Sitzung in der Wasserliescher Turnhalle ging eine Bürgerinformation voraus.

Vor etwa 200 Besuchern erläuterte die Leiterin des Straßen- und Verkehrsamtes Trier, Edeltraud Beier, das Projekt. Demnach wird die 6,1 Kilometer lange Strecke aus dem Wasserliescher Gewerbegebiet über eine 674 Meter lange Moselbrücke zwischen Igel und Zewen zur A 64 geführt.Dabei beträgt die Steigung auf 2,2 Kilometer Länge 6,5 Prozent. Vier Meter hohe Wälle dienen auf der linken Moselseite dem Lärmschutz. Auch an Wildschutzzäune und eine Wildbrücke wurde gedacht. 149 Hektar sind als Ausgleichsfläche für Streuobst- und Magerwiesen, Biotope und sich selbst entwickelnde Fauna eingeplant. Die Kosten liegen bei 43,5 Millionen Euro.Abfahrten gibt es an der B 419 bei Wasserliesch, an der B 49 zwischen Igel und Zewen, an der Kreisstraße zwischen Liersberg und Herresthal sowie an der Autobahn (A 64). Die Lärmschutzvorschriften, so Beier, würden bei Weitem unterschritten.Ortsbürgermeister Josef Reinert mahnte regional-bezogenes Denken an. Aber es kamen auch Skeptiker zu Wort, die die Lärmbelastung anführten. Dabei blieb Beier unter Verweis auf die Komplexheit der akustischen Wissenschaft eine eindeutige Antwort schuldig. Es kam auch zur Sprache, dass die obere Landespflegebehörde das Projekt nicht billige.Die regionale Bedeutung dieses Projektes liegt für Beier darin, dass es Bestandteil einer Verkehrsachse von Skandinavien nach Marseille und nach Spanien wird. Demzufolge würden Umlagerungsprozesse von 7000 Fahrzeugen pro Tag erreicht.Für die SPD-Ratsmitglieder Walter Burg (Wasserliesch) und Helmut Ayl (Wiltingen) sowie den Bündnis 90/Grünen-Politiker Alexander Schumitz waren das keine Gründe, dem Projekt Zustimmung zu erteilen. Vor allem Walter Burg sieht Riesenbelastungen auf Wasserliesch zukommen.Bürgermeister Winfried Manns mahnte eindringlich, die Offenlage der Pläne vom 15. Juni bis 15. Juli zur Information und Meinungsbildung zu nutzen.

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