"Dynamische Zukunft" für den Handel

Wincheringen/Nittel · Das Interkommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Gemeinden Nittel und Wincheringen kann noch bis Freitag, 11. März, in den Verwaltungen der Verbandsgemeinden Konz und Saarburg eingesehen werden. Der TV hat das Gutachten eingesehen und fasst das Wichtigste zusammen.

Wincheringen/Nittel. Die Gemeinde Wincheringen fürchtete, dass sich ein Supermarkt in dem Nachbarort Nittel nachteilig auf den Einzelhandel im Ort auswirken würde. Sie widersetzte sich anfangs Plänen der Obermoselgemeinde Nittel, im Neubaugebiet einen Supermarkt zuzulassen. Vor diesem Hintergrund wurde vor rund einem Jahr zunächst beschlossen, zu untersuchen, wie sich diese Pläne auf den Einzelhandel zwischen Temmels und Palzem auswirken.
Das Ergebnis ist das Interkommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Gemeinden Nittel und Wincheringen. Es wurde im November der Öffentlichkeit vorgestellt. Kurz darauf haben die Ratsmitglieder in den beiden Gemeinden die Untersuchung gebilligt (der TV berichtete). Jetzt darf das Gutachten noch bis zum 11. März eingesehen werden (Extra), bevor die zwei Gemeinden endgültig darüber entscheiden.
Im Einzugsbereich von Nittel leben etwa 4000 Menschen, in dem von Wincheringen rund 4400. Nittel wird dem Mittelzentrum Konz und dem Oberzentrum Trier zugeordnet, während die Nachbargemeinde laut landesplanerischer Vorgabe dem Mittelzentrum Saarburg zuzurechnen ist.
Für beide Orte kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass sie bislang unterversorgt sind. Das gilt sowohl für die Warengruppen "Nahrungs- und Genussmittel" als auch für "Gesundheits- und Körperpflege". Die Gutachter des Bitburger Büros ISU empfehlen, dass künftig auch Waren für den mittelfristigen Bedarf angeboten werden. "Vorrangiges Ziel der kommenden Jahre ist jedoch für beide Gemeinden die erstmalige Sicherung der Grundversorgung für die Bevölkerung im gemeinsamen Nahbereich", schreiben die Gutachter in ihrer Untersuchung. Hierfür seien die Bebauungspläne der zwei Kommunen "im Detail auf Schwachstellen und Lücken" zu analysieren sowie anzupassen.
Die Kaufkraft wird für Nittel mit 19,7 Millionen Euro, für Wincheringen mit 19 Millionen Euro beziffert. Ausgegeben wird in beiden Orten laut Gutachten 1,14 Millionen Euro (Nittel) beziehungsweise 1,07 Millionen Euro (Wincheringen). Das ergibt eine extrem niedrige Kaufkraftbindungsquote. Für die Gutachter ist das eine wichtige Kennziffer, die ihr Untersuchungsergebnis der Unterversorgung in den zwei Gemeinden unterfüttert. Gerade für die Grundversorgung sei hier eine Erweiterung des Kaufangebots "zwingend notwendig". "Schädliche Auswirkungen einer entsprechenden Entwicklung auf umliegende Gemeinden können nicht festgestellt werden", heißt es weiter in dem Gutachten. Der zurzeit im Bau befindliche Supermarkt in Temmels wirkt sich laut ISU kaum auf die Versorgungslage an der Obermosel aus.
Die Untersuchung empfiehlt den zwei Obermoselkommunen, Flächen für Supermärkte in ihren Bebauungsplänen auszuweisen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gemeinderäte das Interkommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzept verabschieden.
Sie empfehlen, vier Grundsätze zu beachten: Sicherung der Nahversorgung; Einzelhandelsbetriebe nur noch im zentralen Versorgungsbereich zuzulassen, sobald die Nahversorgung steht; Randsortimente (zum Beispiel Bekleidung, Möbel und Sportgeräte) nur an nicht integrierten Standorten zu erlauben; Ansiedlungsperspektiven für Handwerk und Gewerbe entwickeln.
In ihrem Schlusswort rechnen die Gutachter "mit einer dynamischen Zukunft des Einzelhandels in beiden Gemeinden", sofern das Einzelhandels- und Zentrenkonzept umgesetzt wird - und das für Nittel und Wincheringen.
Extra

Der Entwurf des Konzepts kann zum einen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, Verwaltungsgebäude II, Zimmer 81, und zum anderen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Schlossberg 6, Zimmer 83, eingesehen werden. Alle Interessierten können sich dort den Plan anschauen. Stellungnahmen können bis zum 11. März schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden bei der Beschlussfassung über das Konzept der kooperierenden Ortsgemeinden nicht berücksichtigt. itz

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