Eine Wissenschaft für sich

In Deutschland werden jährlich rund 200 Milliarden in bar oder Sachwerten vererbt. Dafür hält das Erbrecht teils komplizierte Regeln bereit. Der Malteser Hilfsdienst gab Bürgern in Saarburg im Rahmen seines Service-Angebots zum Thema Erben und Vererben Hilfestellung.

Saarburg. (kdj) Man kann fast alles nach seinen eigenen Vorstellungen regeln" - im Rahmen gesetzlicher Vorschriften. In seinem gut zweistündigen "Seminar" in Saarburg vermittelte der Saarbrücker Fachanwalt Marwin H. Roth den rund 20 interessierten einen Überblick. Testament, Schenkungen, Erbfolge, Erb-Ausschließungen ("Enterbungen"), Pflichtteile, Vermächtnisse oder Erbverträge sind einige der Begriffe, über deren Bedeutung der Erblasser sich im Klaren sein sollte. Vor dem Gesetz sind längst nicht alle Erben gleich. Es unterscheidet Erben erster Ordnung: Kinder (ehelich, unehelich oder adoptiert), Enkel- und Urenkel des Erblassers; Erben zweiter Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Geschwister, Nichten, Neffen, Großneffen und Großnichten;

Erben dritter Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen eventuell auch noch deren Abkömmlinge. Gehört jemand nicht zu diesem Personenkreis, auch nicht nach der 4. oder 5. Ordnung (Urgroßeltern und entfernte Verwandte), die in jedem Fall mit dem Erblasser blutsverwandt sein müssen, bekommt, wenn kein Testament vorliegt, nach der gesetzlichen Erbfolge nichts.

Über die Bedeutungen der Vererbungsdokumente informieren zuverlässig Fachanwälte für Erbrecht oder Notare. Notare erstreiten keine tatsächlichen oder vermeintlichen Ansprüche: Sie beraten bei der Abfassung von Nachlassdokumenten und beurkunden diese. Wenn außergerichtlich oder vor Gericht gestritten wird, sind Fachanwälte gefragt. An der Neuverteilung der jährlich zu vererbenden und erbenden Vermögenswerte will "Vater" Staat per Erbschaftssteuer teilhaben. Teil hatte er bisher ohnehin, aber zum 1. Januar 2009 - so hat es der Bundestag beschlossen - soll ein neues Gesetz mehr Steuergerechtigkeit schaffen. Es verändert die erbbedingten Steuerlasten. Vorteile hat die klassische Familie: Eheleute, Kinder und Enkel. Geschwister und/oder entfernte Verwandte werden mehr als bisher zur Kasse gebeten. Nach Ansicht des Trierer Fachanwalts für Erbrecht, Gregor Lambertz, sind Risiken und Chancen der neuen Erbrechtsreform erheblich.

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