Erst gedruckt und dann gewählt - Kritik an Erstellung von Dokumenten vor der Abstimmung in Kirf

Kirf/Saarburg · Im Gemeinderat Kirf sind vier Fraktionen vertreten. Die CDU sowie die Wählergruppen Brittnacher und Zehren stellen je einen der drei Beigeordneten. Der Kirfer Michael Simon kritisiert, dass die Ernennungsurkunden schon vor der Beigeordnetenwahl angefertigt wurden. Aus Sicht der Verwaltung ist das "gängige Praxis".

 Erst wählen, dann die Ernennungsurkunde schreiben: So wünscht es sich ein FWG-Mitglied bei der Wahl der Beigeordneten. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Erst wählen, dann die Ernennungsurkunde schreiben: So wünscht es sich ein FWG-Mitglied bei der Wahl der Beigeordneten. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Kirf/Saarburg. Michael Simon aus Kirf hat im Juli die konstituierende Sitzung des Gemeinderats beobachtet. Verwundert beobachtete er, dass die Verwaltung bereits vor der Sitzung Urkunden fertiggestellt hatte, auf denen die Namen der erst in der Sitzung gewählten Beigeordneten eingetragen waren.
Die zwölf Gemeinderäte hatten Bernhard Fisch (CDU), Dieter Lemmer (Wählergruppe Brittnacher) und Peter Kerpen (Wählergruppe Zehren) in geheimer Abstimmung als Beigeordnete gewählt. Die von der FWG nominierten Kandidaten fielen bei den Wahlen jeweils durch. Im Gemeinderat von Kirf stellen CDU und FWG jeweils vier Abgeordnete, die Wählergruppen Brittnacher und Zehren jeweils zwei. Die FWG stellt auch keinen der stellvertretenden Ortsvorsteher in den Ortsteilen Beuren und Meurich.

Die Beschwerde: Simon schreibt, dass er sehr verwundert war, dass die Urkunden für die Beigeordneten zur konstituierenden Sitzung im Juli mit Namen "schon fertig ausgedruckt und ausgestellt waren. Allein die Unterschriften der zuständigen Beamten unter dem Dokument haben noch gefehlt. Und das, obwohl die Wahl noch gar nicht durchgeführt worden war." Er fragt sich, "wozu eine Wahl in der Gemeinderatssitzung noch nötig war, wo doch anscheinend schon im Vorfeld entschieden war, wer welches Amt übernimmt".
Simon beklagt, dass die FWG in Kirf keinen Beigeordneten und auch keinen der stellvertretenden Ortsvorsteher von Beuren und Meurich stellen würde, obwohl sie nur 65 Stimmen weniger in der Gemeinde bekommen habe als die CDU. Das seien aus seiner Sicht keine guten Voraussetzungen für die künftige Zusammenarbeit der Fraktionen im Gemeinderat, wie sie von der CDU noch nach den Kommunalwahlen im Mai angemahnt worden waren.

Die Recherche: Dass vorgefertigte Urkunden mit in eine konstituierende Sitzung gebracht würden, sei gängige Verwaltungspraxis, erklärt Jürgen Dixius (CDU), Bürgermeister der Verbandsgemeinde Saarburg. "In der Regel ist bereits vor dem Wahlgang bekannt, wer für bestimmte Ämter nominiert wird. Entsprechend lassen sich die Ernennungsurkunden vor der Sitzung eines Gemeinderats auch vorbereiten. Die Dokumente müssen nach der Wahl dann nur noch unterschrieben und gesiegelt werden", erklärt der Verwaltungschef.
Die Reaktion: "Ich finde diese ,gängige Praxis\' falsch", sagt Simon zur Stellungnahme der Verwaltung. "Erst sollten sich die zur Wahl stehenden Bewerber vorstellen. Und erst nach der Wahl sollten dann die Ernennungsurkunden ausgestellt werden. Im Vorfeld der Beigeordnetenwahl sollten auch die Fraktionen bei der Kandidatenfindung besser eingebunden werden. In Kirf war das aus meiner Sicht unzureichend. Deshalb hat die Wahl aus meiner Sicht einen faden Beigeschmack."Meinung

Keine Rücksicht auf Gefühle
Demokratische Spielregeln gelten auch für die Gemeinderäte. Wenn sich drei Fraktionen in Kirf zu einer Koalition zusammengeschlossen haben, können sie entscheiden, wen sie zum Beigeordneten machen. Daran ist nichts auszusetzen. Das wird in den meisten Parlamenten und Räten so gehandhabt. Malu Dreyer wird Julia Klöckner in dieser Legislaturperiode wohl nicht zur Ministerin ernennen, solange die Regierung mit den Grünen hält. Und das, obwohl die CDU im Landtag nur einen Sitz weniger hat, als die SPD. Das mag vom Gefühl her nicht "richtig" sein, vor allem, wenn man mit der nicht zum Zuge gekommenen Partei sympathisiert. Aber wenn eine Mehrheit nicht will, dass die Oppositionspartei mit am Regierungstisch sitzt, braucht sie auf solche Gefühle keine Rücksicht zu nehmen. saarburg@volksfreund.deExtra

Die Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, dass Gemeinden grundsätzlich zwei Beigeordnete haben, in der Hauptsatzung kann bei Gemeinden bis zu einer Größe von 25000 Einwohnern die Zahl der Beigeordneten auf drei erhöht werden. Sie werden vom Gemeinderat in geheimer Wahl gewählt. Nach ihrer Wahl wird ihnen die Ernennungsurkunde ausgehändigt und sie werden vom Bürgermeister vereidigt. itz

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