Fachkräfte dürfen weitermachen

HERMESKEIL/ST. WENDEL. Der Arbeitsrichter hat entschieden: Die Bundeswehr hat 16 Mitarbeiter des Instandsetzungs-Zentrums zu Unrecht nicht weiter beschäftigt. Sie dürfen wieder arbeiten. Einige Arbeitnehmer kommen aus dem Hochwald.

Am 1. Januar 2003 standen 17 Facharbeiter des System-Instandsetzungs-Zentrums St. Wendel auf der Straße. Sie alle hatten befristete Arbeitsverträge, die nicht verlängert wurden. Dabei gibt es Arbeit genug in dem Unternehmen der Bundeswehr, das auch zahlreiche Arbeitnehmer aus den Räumen Hermeskeil, Kell am See und Kenn beschäftigt. Betriebsleitung und Standortverwaltung haben sich vehement für die Mitarbeiter eingesetzt. Jedoch ohne Erfolg. Im Bundesverteidigungsministerium in Berlin fiel die Entscheidung, die befristeten Arbeitsverträge nicht in unbefristete umzuwandeln. Bis zuletzt ließ man die 17 Fachkräfte im Unklaren. Sie gingen davon aus, dass sie, wie alle anderen zuvor, übernommen werden, dass dies eine reine Formsache sei. Drei Mitarbeiter hatten bereits einen anderen Job

"Keiner von uns hatte damit gerechnet", sagt ein Beschäftigter aus Hermeskeil, der nicht genannt werden will. "Es war ein furchtbarer Schock, doch es war klar, dass wir etwas unternehmen müssen." Die enttäuschten 16 Mitarbeiter klagten. Vor wenigen Tagen fällte der Richter dann sein Urteil. Die Nicht-Weiterbeschäftigung der 16 ist nach seiner Ansicht nicht rechtens. Diese gelten damit seit dem 1. Januar als unbefristet beschäftigte Mitarbeiter des Instandsetzungs-Zentrums. Einen Tag nach diesem Urteil traten 13 Facharbeiter ihren Dienst im Werk wieder an, drei andere haben einen neuen Job gefunden. Sie müssen sich erst entscheiden, ob sie zurückkommen wollen, wenn das Urteil des Arbeitsgerichtes irgendwann rechtskräftig ist. Und das kann noch ein wenig dauern. Denn das Gericht hat fünf Monate Zeit, seine Entscheidung schriftlich zu begründen. Dann hat der Bund noch vier Wochen die Möglichkeit, Widerspruch gegen das Urteil einzulegen. Der Leiter des St. Wendeler Bundeswehr-Werkes, Oberst Klaus Zeisig: "Wir sind froh, dass das Verfahren für die verdienten Mitarbeiter so ausgegangen ist." Gesamtschaden von 920 000 Euro

Die 16 Fachkräfte haben Anspruch auf Lohnzahlung seit Januar: Das sind laut Zeisig 270 000 Euro. Zwar wird der Lohn mit dem Arbeitslosengeld verrechnet, davon aber profitiert die Arbeitsverwaltung, nicht die Bundeswehr. Wenn man hinzurechne, dass sich auch die Produktivität im Werk verringert habe, da ja schließlich genug Arbeit da war, aber 16 Mitarbeiter fehlten, kommen laut Zeisig noch 650 000 Euro hinzu. Ein Gesamtschaden von 920 000 Euro. Dabei sei der Ausgang des Verfahrens abzusehen gewesen. Personalratsvorsitzender Matthias Moseler: "Man wollte wohl die Rahmenbedingungen für die Eigen-Instandsetzung der Bundeswehr verschlechtern und damit der Privatisierung Vorteile verschaffen. Einfach dadurch, dass man die Arbeit teurer gemacht hat." Moseler weiter: "Man wollte dem Werk einen Denkzettel verpassen wegen unserer Aktivitäten, das System-Instandsetzungszentrum als militärische Einrichtung zu erhalten." Auch aus diesem Grund beobachten die Beschäftigten von St. Wendel aus die Privatisierungspläne des Bundes im Bereich der Instandsetzung skeptisch. In sechs Wochen soll eine Entscheidung des Verteidigungsministers fallen.

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