Felsen kommen hinter Gitter

Der Fangzaun an der Saarschleife kann gebaut werden. Das hat das zuständige Verwaltungsgericht in Saarlouis nun entschieden. Ob die Gemeinde den Ortsrat beteiligt habe oder nicht, sei für die Baugenehmigung ohne Belang.

Orscholz/Mettlach. (red)Es gibt keinen Baustopp für den Fangzaun an der Saarschleife. Dies entschied jedenfalls das Verwaltungsgericht nun in einem Eilrechtsschutz-Verfahren. Mit diesem Spruch wiesen Richter in Saarlouis den Antrag des Ortsrates Orscholz gegen den "Grünen Kreis" und die Gemeinde Mettlach zurück. Nach dem Richterspruch muss nur die Gemeinde Mettlach beteiligt werden. Das sei geschehen."Damit ist eindeutig entschieden, dass die Erteilung der Baugenehmigung nach der Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde Mettlach absolut korrekt war", kommentierte die Landrätin im Kreis Merzig-Wadern, Daniela Schlegel-Friedrich. "Ich bin froh, dass die Bauarbeiten fortgesetzt werden können, denn jede weitere Verzögerung würde die Öffnung des Weges zur Rad- und Wandersaison sicher verhindern." Es müsse doch davon ausgegangen werden, dass durch weitere Beratungen keine besseren Ergebnisse erzielt werden könnten. Die Landrätin ist nicht glücklich über die Rechtslage. "Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass unter den geltenden Bedingungen eine Sicherung des Weges unausweichlich ist, wenn er weiter touristisch beworben werden soll. Ich bin froh, dass der Landesbetrieb für Straßenbau so schnell gehandelt hat und sich darüber hinaus bereit erklärt hat, die vollen Kosten von 1,7 Millionen Euro zu übernehmen.""Die Gretchenfrage, ob wir den Ortsrat hätten beteiligen müssen oder nicht, hat das Gericht nicht beantwortet", sagt Wolfgang Kohn, Hauptamtsleiter im Mettlacher Rathaus. Mit dieser Frage müsse sich jetzt die Kommunalaufsicht beschäftigen. Für Kohn und Bürgermeisterin Thieser steht seit langem fest: "Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine überörtliche Baumaßnahme", bei dem der Gemeinderat nur ein Einvernehmen herzustellen habe. Der Orscholzer Ortsvorsteher Hermann Kiefer wertet das Urteil als einen Punktsieg für den Ortsrat. "Wir hätten vor der Entscheidung des Gemeinderates gehört werden müssen", sagt er. Statt die Gemeinde Mettlach und den Kreis zu verklagen, hätte man gegen das Landesamt für Straßenbau klagen müssen. Jetzt setzt Kiefer seine Hoffnung auf die Kommunalaufsicht. Mit seinem Anwalt hat er einen Brief an die Behörde beim Innenministerium formuliert. Darin wird sie aufgefordert, den Beschluss des Gemeinderats rückgängig zu machen. Gleiches fordert er auch "für die Anordnungen und Maßnahmen, die dem Beschluss" folgten. "Wir wollen, dass das Verfahren neu aufgerollt wird. Bis dahin müsste ein Baustopp verfügt werden." Noch eines hat der Ortsvorsteher auf den Weg gebracht: die Gründung einer Bürgerinitiative gegen den Fangzaun. Sie soll am heutigen Donnerstag, 7. Februar, 20 Uhr, in den Bauernstuben Lauer ins Leben gerufen werden.

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