Förderung um 230 000 Euro gekappt

SCHWEICH. Weil das Land die Förderung für den Bau der Entlastungsstraße gekürzt hat, wird der Eigenanteil und damit die Belastung der Stadt Schweich möglicherweise um rund 230 000 Euro steigen.

Die Zitrone kam mit dem Bewilligungsbescheid vom Mainzer Ministerium für Wirtschaft und Verkehr. Im im Jahr 2004 gestellten Förderantrag wurde von zuwendungsfähigen Baukosten in Höhe von 3 318 000 Euro ausgegangen - darin enthalten war ein freiwilliger "Nachschlag" des Landes von 100 000 Euro. Bei 70-prozentiger Förderung wäre Schweich somit ein Eigenanteil von rund 1,3 Millionen Euro geblieben. Das Ministerium hat nun die zuwendungsfähigen Kosten auf 2 987 000 Euro festgesetzt, so dass die Förderung noch 2 091 000 Euro beträgt, was den Schweicher Anteil um rund 230 000 Euro auf nun 1,54 Millionen Euro erhöht. Begründet wird das mit dem geplanten Anschluss der Langfuhrstraße an die Entlastungsstraße und einer Anpassung der Bahnhofstraße. Die Einbeziehung der als Wohnstraße geltenden Langfuhrstraße in das Projekt entspreche nicht den Föderrichtlinien, so das Ministerium. Dass die Langfuhr-Anbindung als nicht förderungsfähig gilt, stößt bei Verwaltung und Schweicher Stadtrat auf Unverständnis. Stadtbürgermeister Vitus Blang: "Wir bauen keine Umgehungsstraße, sondern nur eine Entlastungsstraße. Und die erklärt sich ja gerade aus der örtlichen Anbindung." Er sieht auch eine Diskrepanz zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über eine Anwohnerklage gegen den Straßenneubau. Blang: "Das Gericht hatte die Langfuhranbindung als entscheidendes Kriterium für eine Entlastungsstraße betrachtet, und daher die Klage gegen die vermeintliche ,Umgehungsstraße‘ zurückgewiesen." Wegen des Risikos einer Niederlage wird Schweich nicht gerichtlich gegen den Bescheid vorgehen. Doch will man versuchen, bei Gesprächen in Mainz "auf dem Verhandlungsweg noch etwas mehr herauszuholen".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort