Freilandhaltung wieder erlaubt

TRIER. (red) Das Veterinäramt Trier-Saarburg hat darauf hingewiesen, dass aufgrund der vierten Änderungsverordnung des Bundes zur Geflügelpest-Eil-Verordnung die Freilandhaltung von Hausgeflügel ab 16. Dezember wieder möglich ist.

Es gelten jedoch weiterhin Schutzmaßnahmen. Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, hat mehrere Punkte sicherzustellen: Die Tiere dürfen nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind, Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben, getränkt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen wildlebende Zugvögel unzugänglich aufzubewahrt werden. Geflügelmärkte oder -ausstellungen sind auch weiterhin verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen, wenn sichergestellt ist, dass die bei der Schau präsentierten Vögel in den fünf Tagen vor der Veranstaltung klinisch untersucht worden sind. Im Falle von Geflügelmärkten muss die Untersuchung im Herkunftsbestand erfolgen. Die klinischen Untersuchungen sind durch eine tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Weitere Auskünfte erteilt das Veterinäramt Trier-Saarburg, Paulinstraße 60, 54292 Trier, Telefon 0651/715-574, -580, -584.

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