Frisch verheiratet und dann abgetaucht

Wegen Betrugs verurteilte das Amtsgericht Saarburg ein Ehepaar aus dem Hessischen zu drei Jahren Haft auf Bewährung und jeweils 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die beiden hatten in einem Saarburger Gasthaus die Zeche für ihre Hochzeitsfeier geprellt.

Saarburg. Den viel zitierten schönsten Tag in ihrem Leben werden nicht nur Claudia Müller und ihr Ehemann Klaus (Namen von der Redaktion geändert) so schnell ganz sicher nicht vergessen. Auch die Wirtin eines Saarburger Gasthauses, die für die frisch Vermählten und deren Gesellschaft das Hochzeitsessen ausrichtete, wird diese Feier in Erinnerung behalten - allerdings in schlechter, denn sie blieb auf der Zeche sitzen. Am 30. Juli 2005 feierten die Eltern von vier Kindern, die damals noch in Kirf-Beuren wohnten, ihre Hochzeit in dem Saarburger Gasthaus. 14 Tage vor dem Termin habe das Paar mit ihr das Menü abgesprochen, berichtete die als Zeugin geladene Wirtin in der Verhandlung am Amtsgericht Saarburg: "Sie haben mir gesagt, was sie zu essen und zu trinken haben möchten, aber mit keiner Silbe gefragt, wie teuer es wird." Kaffee, Schnittchen und später ein mehrgängiges Menü für 28,50 Euro pro Person habe die Küche an diesem Samstag im Juli serviert. Mittwochs darauf habe Klaus Müller persönlich die Rechnung abgeholt. 15 000 Euro Schulden - und trotzdem große Feier

"Als er die Rechnung gesehen hat, hat er noch gesagt, er hätte mit mehr gerechnet", berichtet die Wirtin. "Mit dem Bezahlen müsste ich aber noch zwei bis drei Wochen warten." Mehrmals habe sie bei dem Ehepaar angerufen. Ob sie die säumigen Zahler telefonisch antraf, daran erinnerte sich die Zeugin in der Verhandlung nicht mehr. Fest steht, dass ihr Sohn Mitte September das Ehepaar aufsuchte und es aufforderte, die Rechnung zu begleichen. "Nicht auf die feine englische Art", wie der Angeklagte kommentierte. Bis heute hat die Wirtin in Raten von Januar bis April dieses Jahres 130 Euro bekommen. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf knapp 1600 Euro. 15 000 Euro Schulden habe das Paar zum Zeitpunkt der Hochzeit gehabt. Familienvater Klaus Müller gab in der Verhandlung an, aus Gesundheitsgründen arbeitsunfähig zu sein. Ab Juli 2005 habe die Luxemburger Krankenkasse 487 Euro statt wie vorher 1200 Euro bezahlt. Von Hartz IV lebt die Familie inzwischen. "Sie haben billigend in Kauf genommen, die Rechnung für die Hochzeitsfeier nicht zahlen zu können. Eineinhalb Jahre wartet die Wirtin jetzt auf ihr Geld. Finden Sie das in Ordnung?", fragte Strafrichter Herbert Schmitz die beiden Angeklagten. Mit einem schlichten "Nein. Es ist halt passiert", beantwortete Claudia Müller die Frage. Daraufhin meinte Schmitz: "Selbst wenn die Hochzeitsglocken läuten, rechtfertigt das nicht, dass Sie andere im Regen stehen lassen. Und Ihr Verhalten ist typisch für Betrüger. Erst abwimmeln, dann abtauchen und hinterher mit den Schultern zucken."Angeklagte bereits wegen Betrugs vorbestraft

Ein Nachsehen zeigten Staatsanwaltschaft wie Richter nicht angesichts der Vorstrafen. Claudia wie Klaus Müller waren bereits durch Betrugsdelikte aufgefallen. "Was soll ich mit Ihnen anstellen? Sie lernen es offenbar nicht. Und ich habe meinen Zweck erfüllt, wenn Straftaten aufhören", meinte Schmitz. Nur Strafen bringe nichts. So verurteilte der Richter die beiden zu drei Jahren auf Bewährung und zu je 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die ausstehende Rechnung an die Gastwirtin soll in 25-Euro-Monatsraten von Claudia und Klaus Müller beglichen werden. Die beiden tragen die Kosten für das Verfahren.

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