Gefährliche Jagd nach einer CD

Seine privat motivierte Verfolgungsjagd Anfang des Jahres auf der L 138 zwischen Konz und Wasserliesch kommt einen 27-jährigen Mann aus Taben-Rodt teuer zu stehen. Zu einer Strafe von 900 Euro verurteilte das Amtsgericht Saarburg den arbeitslosen Mann wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung. Außerdem wird er seinen eingezogenen Führerschein nach Ablauf eines halben Jahres neu beantragen müssen.

Saarburg. Bei einer folgenreichen Privat-Fehde zwischen zwei jungen Männern aus dem Konz-Saarburger Raum sprach jetzt das Amtsgericht Saarburg das vermeintlich letzte Wort. Auslöser des Streits, der am 12. Februar dieses Jahres in einer Auto-Verfolgungsjagd eskalierte, war nach knapper Information von Verteidiger Hermann Fassbinder eine CD mit nicht näher beschriebenem Inhalt.

Diese hatte der als Zeuge geladene Markus K. dem Angeklagten Thomas B. (Namen geändert) an besagtem Februartag entwendet - woraufhin Thomas B. mit seinem Opel zu einer wilden Verfolgungsjagd ansetzte und versuchte, K. in dessen PKW auszubremsen.

Auf der Landesstraße 138 von Konz in Richtung Wasserliesch, hinter der Saarbrücke, sei der 27-jährige Angeklagte mit seinem Fahrzeug bei überhöhter Geschwindigkeit auf den vor ihm fahrenden K. aufgeschossen, schilderte Oberamtsanwalt Helmut Ayl beim Verlesen der Anklage. Mehrfach habe er das Auto seines Vordermanns überholt, den Fahrer ausgebremst und sich schließlich mit seinem Wagen durch Betätigen der Handbremse quer zur Fahrbahn gestellt. Schließlich sei es zu einer kurzen Handgreiflichkeit mit K. gekommen.

"Der Angeklagte hat sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten und einen anderen Verkehrsteilnehmer mit Gewalt bedroht", erklärte Ayl.

B.'s Verteidiger Hermann Fassbinder, der sich dem Anschein nach kurz vor der Verhandlung mit seinem Mandanten auf ein Geständnis verständigt hatte, ergriff für B. das Wort: "Im Rahmen der Verfolgung ist mein Mandant über das Ziel hinausgeschossen. Der Zeuge hatte halt die CD, die der Angeklagte wiederhaben wollte."

"Da der Angeklagte geständig ist, können wir die vier Zeugen entlassen", sagte Richter Herbert Schmitz. Oberamtsanwalt Ayl attestierte dem betroffen wirkenden Angeklagten ein "unmögliches Verhalten im Straßenverkehr". Zugute hielt er ihm, "dass das Geständnis von Einsicht getragen und er nicht vorbestraft ist. Um jemandem eine Chance für die Zukunft zu geben, schlage ich eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro vor. Damit bleibt er weiterhin nicht vorbestraft." Richter Schmitz plädierte dafür, eine ebenfalls wegen eines Verkehrsdeliktes beim Amtsgericht Merzig anhängige Strafe gegen den Angeklagten aufzulösen und beim Saarburger Urteil zu berücksichtigen. So verurteilte er den jungen Mann zu einer Gesamtstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Euro. Sein bereits eingezogener Führerschein wird dies für eine Gesamtzeit von einem halben Jahr bleiben. Erst danach darf B. einen Antrag stellen, die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Außerdem trägt er die Kosten des Gerichtsverfahrens.

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