Geldregen für Kliniken im Kreis

SAARBURG/HERMESKEIL. (red) Die Krankenhäuser im Kreis Trier-Saarburg erhalten in diesem Jahr pauschale Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 740 500 Euro. Das teilte Gesundheitsministerin Malu Dreyer in Mainz mit. Dem Kreiskrankenhaus St. Franziskus in Saarburg stehen davon rund 395 500 Euro zur Verfügung; das St.-Josef-Krankenhaus in Hermeskeil erhält 345 000 Euro.

Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz erhalten nach Angaben der Ministerin in diesem Jahr pauschale Fördermittel in Höhe von insgesamt 51,2 Millionen Euro; dies entspreche der Fördersumme vom vergangenen Jahr. "Die pauschalen Fördermittel sind eine wichtige Ergänzung zur Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser", erläuterte die Ministerin. Mit den pauschalen Fördermitteln finanzieren die Krankenhäuser kleinere Baumaßnahmen und die Wiederbeschaffung von so genannten kurzfristigen Anlagegütern wie etwa medizinischen Geräten. Die Fördermittel werden pauschal gezahlt, das heißt, dass die Krankenhäuser keine gesonderten Anträge stellen müssen. Sie entscheiden in eigener Zuständigkeit über die Verwendung der Mittel. Die Höhe der pauschalen Fördermittel für ein Krankenhaus richtet sich in erster Linie nach der Zahl der im vergangenen Jahr dort behandelten Fälle. Krankenhäuser mit einer hohen Fallzahl erhalten somit eine höhere Pauschalförderung als Krankenhäuser mit geringerer Fallzahl. Der größte Teil der pauschalen Fördermittel wird somit leistungsbezogen gezahlt. Für die Krankenhäuser wird darüber hinaus ein Anreiz geschaffen, die Verweildauer der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus so gering wie möglich zu halten. Neben der Anzahl der behandelten Fälle wird die Höhe der pauschalen Fördermittel nach der Aufgabenstellung des Krankenhauses bemessen: Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung erhalten höhere Förderbeträge als Krankenhäuser der Regelversorgung, diese wiederum mehr als Krankenhäuser der Grundversorgung. Für die Wiederbeschaffung bestimmter Großgeräte, die besonders teuer sind - beispielsweise Linksherzkathetermessplatz, Kernspintomographiegeräte und Linearbeschleuniger - werden Zuschläge gezahlt. Für jeden Ausbildungsplatz, den die Krankenhäuser in den Gesundheitsfachberufen besetzen, zum Beispiel in der Krankenpflege, wird darüber hinaus ein Zuschlag in Höhe von 150 Euro gewährt; dieser Zuschlag war aufgrund einer neuen Landesverordnung im vergangenen Jahr um rund 50 Prozent erhöht worden. Damit soll den Krankenhäusern ein Anreiz geboten werden, das Angebot an Ausbildungsplätzen zu erhalten oder noch zu erhöhen.

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