Groß und das achte Los

TRIER. (jp) Die SPD im Kreistag Trier-Saarburg hat eine Dringlichkeitssitzung des Zweckverbands Regionale Abfallwirtschaft beantragt. Deren Thema: Die Vergabekammer in Mainz nimmt die Müllentsorgung in der Region unter die Lupe und prüft den Einspruch eines Mitbewerbers. Landrat und Verbands-Vorsteher Richard Groß (CDU) lehnte eine außerordentliche Versammlung jedoch ab.

Am 5. August hatte der TV berichtet, dass der Zweckverband Abfallverwertung Südwestpfalz (ZAS) Beschwerde bei der Vergabekammer in Mainz eingereicht hat, weil er bei der Verbrennung des Mülls aus der Region Trier nicht zum Zuge kam. Die Kammer hat fünf Wochen Zeit, diese Beschwerde zu prüfen. Die SPD-Fraktion wollte, alarmiert durch die TV-Berichterstattung, die Überprüfung durch die Vergabekammer in einer Dringlichkeitssitzung des Zweckverbands diskutieren, doch Landrat Groß erteilte den Sozialdemokraten eine Abfuhr. "Ich gehe davon aus, dass die beantragte Dringlichkeitssitzung nicht erforderlich ist", teilte Groß in einem Schreiben an SPD-Fraktions-Chef Alfons Maximini mit. Groß schrieb auch den Mitgliedern der Verbandsversammlung und fasste das bisherige Geschehen zusammen. Der Zweckverband habe einstimmig beschlossen, den Auftrag für die Restabfallentsorgung an die Firmen RWE und Remondis zu vergeben (der TV berichtete mehrmals). "Dieser Auftrag umfasste sieben der acht ausgeschriebenen Lose", so Groß. Während der 14-tägigen Einspruchsfrist habe eine Bietergemeinschaft, bestehend aus dem Zweckverband Abfallverwertung Südwestpfalz (ZAS) und der Stromstoffmanagement Pfalz GmbH (SSM), als Bieterin für das achte Los bei der Vergabekammer Einspruch erhoben, weil sie nicht berücksichtigt worden sei. "Dieses Prüfungsverfahren betrifft nur das achte Los", betonte Groß in seinem Schreiben an die Mitglieder der Verbandsversammlung. Die Auftragsvergaben an RWE und Remondis seien noch am gleichen Tag von den beiden Unternehmen bestätigt worden. Groß: "Damit sind die Verträge wirksam, die Entsorgungssicherheit in den nächsten 24 Monaten ist gewährleistet." "Durch das Erscheinen des dieses Thema betreffenden Artikels im Trierischen Volksfreund mag der Eindruck entstanden sein, über diesen wichtigen Sachverhalt zuerst aus der Zeitung erfahren zu haben", schrieb Groß weiterhin. Eine "unverzügliche Unterrichtung" der Verbandsversammlung sei jedoch, so der Landrat, nur dann notwendig gewesen, wenn die Lose eins bis sieben nicht hätten vergeben werden dürfen, während die Vergabekammer die Beschwerde prüft. Da das nicht zutrifft, "gibt es zurzeit nichts zu entscheiden."

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