Hauptziel ist die Pflege zu Hause

SAARBURG. Der Bevölkerungsteil mit den über 60-Jährigen wächst. Gleichzeitig steigt die Zahl derer, die im Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Wie diese Hilfe aussieht, wer sie bezahlt und andere Informationen zum Thema "Pflegeversicherung in Deutschland" lieferte Berthold Hilsamer von der AOK Saarburg in einem Vortrag im Pfarrheim St. Laurentius.

 Wer sich für eine vollstationäre Unterbringung entscheidet, beispielsweise im Seniorenzentrum St. Franziskus in Saarburg, muss meist tief in die eigene Tasche greifen, um die Kosten zu decken. TV-Foto: Hermann Pütz

Wer sich für eine vollstationäre Unterbringung entscheidet, beispielsweise im Seniorenzentrum St. Franziskus in Saarburg, muss meist tief in die eigene Tasche greifen, um die Kosten zu decken. TV-Foto: Hermann Pütz

Wer aufgrund einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist, den Alltag aus eigener Kraft zu meistern, dem steht Hilfe von außen zu. Das Schlagwort in diesem Zusammenhang lautet: "Gesetzliche Pflegeversicherung". Jeder, der in Deutschland einen Beruf ausübt, muss einen Teil seiner Einkünfte - derzeit 1,7 Prozent vom Bruttolohn - in die finanzielle Absicherung derer investieren, die auf Pflegekräfte angewiesen sind und kann bei Bedarf selbst von dem System profitieren. Möglichst früh mit dem Thema befassen

Wie aber sieht die Hilfe aus? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sie in Anspruch nehmen zu können? Wer entscheidet unter welchen Gesichtspunkten, ob jemand pflegebedürftig ist? Berthold Hilsamer, Leiter der Saarburger Geschäftsstelle der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK), kennt diese Fragen nur allzu gut - und er kennt die Antworten. Auf Einladung der Ortsgruppe Saarburg der Malteser referierte der Versicherungsfachmann im Pfarrheim St. Laurentius. Ratsam sei, sich möglichst früh mit dem Thema zu befassen, denn im Ernstfall seien viele Dinge zu klären, betonte Hilsamer. Das reiche von der Feststellung der Pflegestufe - deren gibt es drei - durch einen unabhängigen Gutachter bis hin zu der Entscheidung, wo und von wem die erforderliche Pflegeleistung erbracht werden solle. "Dabei gilt der Grundsatz: Nur, wer aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Erkrankung regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten, darunter Körperpflege, Nahrungsaufnahme sowie das An- und Auskleiden schwer oder gar nicht selbst verrichten kann, hat einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse." Je größer die Einschränkungen und damit der Pflegeaufwand seien, umso höher sei die Pflegestufe. Von ihr hänge der Umfang der Versicherungsleistungen ab. Der AOK-Mann rät: "Das Hauptziel sollte sein, die Pflege möglichst lange im häuslichen Bereich zu betreiben." Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, nicht zuletzt finanzielle. Denn in der Regel können die Pflegesätze der gesetzlichen Pflegekassen die Kosten für eine Heimunterbringung, die laut Hilsamer im Schnitt zwischen 3500 und 4000 Euro pro Monat liegen, nicht decken. Reicht auch die Rente oder die Pension nicht aus, um das finanzielle Loch zu stopfen, geht es ans Ersparte. Im Notfall können auch die Kinder zur Kasse gebeten werden - "sofern ihre Finanzsituation es zulässt". Unter bestimmten Voraussetzungen greife letztlich die Sozialhilfe. Wohl dem, der einen Angehörigen hat, der die Pflege zu Hause übernimmt. Allerdings: Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes liegt in diesem Fall unter dem Satz, den der Versicherer zahlt, wenn ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird. So stehen dem Patienten in der Pflegestufe drei monatlich 665 Euro für die Betreuung durch einen Angehörigen zur Verfügung, während es bei der häuslichen Pflege durch einen Dienst Leistungen im Wert von bis zu 1432 Euro, in besonderen Härtefällen bis zu 1918 Euro sind. Generell muss der Patient in die eigene Tasche greifen, wenn das monatliche Budget aufgebraucht ist. Immerhin: Wer sich um die eigene Mutter oder den Vater kümmert, hat Anspruch auf einen Pflegekurs und ist automatisch bei Unfällen versichert. Außerdem gibt es neben Sachleistungen einen monatlichen Zuschuss für die Anschaffung von so genannten Pflegehilfsmitteln. Und: "Wer seinen Beruf aufgibt, um einen Angehörigen zu versorgen, für den zahlt der Pflegeversicherer Rentenbeiträge, deren Höhe sich sowohl an der Pflegestufe des Patienten als auch am Zeitaufwand - mindestens 14 Wochenstunden sind erforderlich - orientiert", betonte Berthold Hilsamer.

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