Hoffnung für die Bauruine am Europaplatz

Wincheringen · Der Gemeinderat Wincheringen hat in seiner jüngsten Sitzung Änderungen des Bebauungsplans für das Baugebiet Auf Mont beschlossen. Der Bereich nördlich des Europaplatzes ist künftig ein Mischgebiet. Die Family Park GmbH hofft so, eine Lösung für die dort entstandene Bauruine zu finden.

Wincheringen. Immer wieder müssen Stühle aus einem Nebenraum in den Sitzungssaal des Kulturhauses in Wincheringen gebracht werden. Zahlreiche Bürger des Moselorts, die im Baugebiet Auf Mont leben, wollen aus erster Hand erfahren, welche Änderungen im Bebauungsplan der Rat beabsichtigt. Viele sind gekommen, weil sie fürchten, dass ihre Grundstücke an Wert verlieren, wenn das Planwerk geändert wird. Aktuell liegen die Quadratmeterpreise für das Baugebiet zwischen 200 und 243 Euro.
Mit der Änderung des Bebauungsplans ist die Hoffnung verbunden, dass die Bauruine nördlich des Europaplatzes irgendwann verschwindet. Dort war mal ein Fitnesscenter samt Gastronomiebetrieb geplant. Von dem Vorhaben zeugen noch ein aus Fertigteilen zusammengesetztes Kellergeschoss sowie eine Betondecke, auf der sich das Regenwasser sammelt.
Zu hohe Stromkosten für Fontäne



Viele Besucher fürchten zu Beginn der Debatte, dass mit der geplanten Änderung das gesamte Baugebiet Auf Mont als Mischgebiet ausgewiesen wird. Sie haben Angst, dass tatsächlich das ganze Baugebiet per Satzung von einem Allgemeinen Wohngebiet in ein Mischgebiet (Extra) herabgestuft werden soll.
Nach kurzer Diskussion erteilt Elmar Schömann, Ortsbürgermeister von Wincheringen, schließlich einem der Zuhörer im Sitzungssaal das Wort: "Wir wohnen seit rund zwei Jahren in einem Reihenhaus am Europaplatz. Mit einer Festsetzung als Mischgebiet würde unser Grundstück an Wert verlieren. Als wir hier ein Haus gekauft haben, wurde uns ein Wohngebiet mit einem Fitnesscenter versprochen."
Schömann erwidert, dass nur der Bereich, in dem die Bauruine steht, als Mischgebiet ausgewiesen werden solle. "Dort sind dann Geschäfts- und Büroräume, Einzelhandel und Gastronomieräume zulässig. Nicht zulässig sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten", erklärt Schömann. Außerdem sei laut Satzung in diesem Bereich der Bau von Wohnungen in den Obergeschossen erlaubt. "Von der Änderung des Bebauungsplans sind die anderen Bereiche des Baugebiets Auf Mont nicht betroffen", sagt Schömann.
Die Änderung des Bebauungsplans wird schließlich bei einer Gegenstimme von den Ratsmitgliedern beschlossen. Die Fontäne im Weiher unterhalb des Baugebiets Auf Mont bleibt zwischen November und April künftig aus, im Sommer soll sie weniger sprudeln. Grund hierfür sind die hohen Stromkosten, die mit dem Betrieb der Pumpe verbunden sind.
Für den Zeitraum seit August 2011 muss die Gemeinde rund 15 000 Euro an die RWE nachzahlen. "Wie die Kosten so weit auflaufen konnten, ist nicht wirklich nachvollziehbar", sagt Schömann in der Sitzung. Allerdings habe die Family Park GmbH zugesagt, dass sie sich mit 50 Prozent an den Kosten für den Springbrunnen beteiligen wolle. Auch hier hat der Rat mehrheitlich zugestimmt.
Extra

Reine Wohngebiete dienen laut Baurecht nur dem Wohnen. In Allgemeinen Wohngebieten sind etwa Läden und Gaststätten zulässig, die der Versorgung des Wohngebiets dienen. In Mischgebieten sind Gewerbebetriebe erlaubt, die das Wohnen nicht beeinträchtigen. itz

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