Hunde an die Leine!

SAARBURG. (red) Vermehrte Beschwerden über frei laufende Hunde erreichen die Ordnungsbehörde bei der Verbandsgemeinde-Verwaltung Saarburg.

Die Ordnungsbehörde weist daher nochmals auf die Anleinpflicht für alle Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und öffentlichen Anlagen hin. Gemäß der Gefahrenverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Verbandsgemeinde Saarburg besteht eine generelle Anleinpflicht für Hunde innerhalb der bebauten Ortslagen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Ebenfalls sind durch Hunde eingetretene Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Im Interesse eines störungsfreien Miteinanders bittet die Ordnungsbehörde die Hundehalter um Beachtung.

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