Isseler wollen keine "netten Feen"

SCHWEICH-ISSEL. (gsb) Der so genannte Swingerclub versucht sich offenbar illegal zu etablieren. Nachdem der Einrichtung sämtliche behördliche Genehmigungen versagt worden sind, hat die Kreisverwaltung ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet.

Vor Wochen sorgte der bordellähnliche Betrieb schon für Aufregung (der TV berichtete). Es gab einen Antrag auf Einrichtung eines Sauna-Clubs, den die Kreisverwaltung aus baurechtlichen Gründen abschlägig beschied. Damit war auch der Antrag auf Erteilung einer Schankgenehmigung bei der Verbandsgemeinde Schweich hinfällig, so Bürgermeister Berthold Biwer. Um die Öffnung eines Bordells am Ortseingang von Issel zu verhindern, zog die Stadt Schweich die Notbremse und beantragte die Änderung des Bebauungsplans "Im Handwerkerhof". Dennoch beobachteten Anwohner in den letzten Wochen emsige Umbauarbeiten in dem einstigen Privathaus. Außerdem parkten viele PKW mit fremden Kennzeichen bei dem allein stehenden Haus. "Es sieht so aus, als ob dort doch der Betrieb aufgenommen wurde", mutmaßten Isseler Bürger, die Ortsvorsteher Kurt Heinz verständigten. Bestätigt werden ihre Befürchtungen durch Zeitungsannoncen in einschlägigen Rubriken, die eine "Neueröffnung" ankündigen. Es werden Kolleginnen für "Die netten Feen" gesucht. Als Kontaktstelle dient eine Schweicher Telefon-Hotline, die an eine andere Telefonnummer weiter vermittelt. Dort wird von Band die Einrichtung als "Erotikfarm mit Saunalandschaft" beschrieben. Diese Telefonnummer soll nach polizeilicher Überprüfung dem Gebäude in Issel zuzuordnen sein. Die Inserate mit ihren Angaben und die ausdrückliche vorherige Untersagung eines Sauna-Clubs in Issel haben letzte Woche die Kreisverwaltung auf den Plan gerufen. Auch Ortsbürgermeister Kurt Heinz verständigte die Behörde. Ein Mitarbeiter der Bauaufsicht machte sich vor Ort ein Bild der Situation. Als Ergebnis der Ortsbesichtigung wurde ein Ermittlungsverfahren in einer Ordnungswidrigkeitensache gegen den Besitzer eingeleitet, wie Thomas Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung auf TV -Anfrage mitteilte. Das Schreiben dazu ging am Montag an den Besitzer heraus, der sechs Wochen Zeit hat, Stellung zu beziehen. Die VG Schweich will ebenfalls "in die Ermittlungen einsteigen und notfalls Erkundungen vor Ort" vornehmen, kündigt Biwer an. Auch von anderer Seite stehen dem Vergnügungsetablissement behördliche Anordnungen entgegen. Am 6. April ist eine neue Rechtsverordnung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Kraft getreten, die unter anderem für die Verbandsgemeinde Schweich gilt. Die "Rechtsverordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes" verbietet, der Prostitution nachzugehen. Das Verbot umfasst alle Formen der Prostitutionsausübung wie Bar- und Bordellprostitution sowie Wohnungs- und Straßenprostitution. Bei einem festgestellten Verstoß gegen die Rechtsverordnung käme nach dem Polizeiordnungsgesetz (POG) eine Schließungsverfügung in Betracht, so Karsten Deicke, ADD-Pressesprecher.

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