Keine Jagd auf "ungezogene" Raucher

Ab morgen gilt's, das rheinland-pfälzische Nichtraucherschutzgesetz. Wie genau das zuständige Ordnungsamt Saarburg seine Kontroll-Funktion umsetzen wird, ist dort noch nicht näher besprochen worden. Bürgermeister Leo Lauer sieht der neuen Situation gelassen entgegen.

Saarburg. Raucher müssen sich warm anziehen. Auch wenn der Mainzer Verfassungsgerichtshof am Dienstag allen kleinen, inhabergeführten Ein-Raum-Kneipen eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat (TV vom 13. Februar), heißt es an vielen anderen öffentlichen Orten: Qualmen bitte vor der Tür!Wo ein neues Gesetz greift, drängt sich zwangsläufig auch die Frage der Kontrolle und möglicher Sanktionen auf. Als zuständige Behörden treten die jeweiligen Ordnungsämter auf den Plan. In Saarburg sieht man der neuen Anforderung relativ gelassen entgegen. Bernhard Klein, Leiter des Ordnungsamtes, erklärt auf TV-Nachfrage: "Intern haben wir noch nicht darüber gesprochen, wie wir auf das neue Gesetz reagieren werden. Auf jeden Fall werden wir jetzt nicht die Jagd auf die Raucher eröffnen." Das Ordnungsamt werde nicht "aus dem Stand springen" und "non stop" Kontrollen in Vereinsheimen, Gaststätten, Restaurants und Kneipen vornehmen, meint Klein.Das dürfte bei der personellen Besetzung des Ordnungsamtes in Saarburg ohnehin schwierig werden. Neben Klein als Leiter gehören diesem Amt zwei Kollegen im Außendienst an. Klein: "So wie wir früher das Einhalten der Sperrstunde in der Gastronomie kontrolliert haben, werden wir auch mit dem Nichtraucherschutzgesetz verfahren. Bei konkreten Beschwerden werden wir gezielt überprüfen. Darüber hinaus können wir das sicherlich nur stichprobenartig tun."Schließlich spielt auch der Aspekt "Dienstzeiten" eine Rolle: Um in großem Umfang kontrollieren zu können, müssten die Arbeitszeiten der Mitarbeiter geändert werden. Das ist auf Nachfrage bei Bürgermeister Leo Lauer derzeit nicht vorgesehen. Auch Lauer sieht der Neuerung unaufgeregt entgegen: "Wir wissen, dass das jetzt kommt, gehen es aber mit einer gewissen Gelassenheit an. Ich setze eher auf Einsicht und Vernunft bei denen, die die Neuregelung umsetzen müssen."Der eine oder andere Anruf dürfte auch bei der Polizei landen - die ist jedoch definitiv nicht zuständig. Heribert Kirf, stellvertretender Dienststellenleiter: "Wir haben uns noch keine Gedanken gemacht, wie wir im Einzelfall reagieren werden, denn das ist primär nicht unsere Sache. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Kollegen rausgehen werden. Das geht dann nur über eine Anzeige." Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes können im "Ernstfall" mit einem Verwarnungsgeld reagieren - bis zu 35 Euro maximal könnte das den Wirt und den Raucher kosten. Meinung Zahnloser Tiger Es ist wie mit vielen Gesetzen, ganz gleich in welchen Bereich sie eingreifen. Von Brüssel, Berlin oder Mainz aus wird verordnet, auf dass selbst die kleinste Kommune im Land sie fristgerecht umsetzt. Wie dies in der Praxis zu geschehen hat, bleibt in der Regel offen. Erst recht gibt es keine Antwort darauf, wie denn die Umsetzung zu kontrollieren ist - das Beispiel Nichtraucherschutzgesetz beweist dies einmal mehr. Selbst wenn sie ernsthafte Ambitionen auf die Jagd nach "querulanten Rauchern" hätten, dürfte es den Mitarbeitern des Saarburger Ordnungsamtes - so wie dieses derzeit strukturiert ist - kaum gelingen, ihrer "Mission" erfolgreich nachzukommen. Weder Personalstärke noch Dienstzeit - die Ordnungsamt-Hüter haben zudem keine Rufbereitschaft - bieten eine realistische Basis. Ganz davon zu schweigen, dass ein Verwarnungsgeld von maximal 35 Euro - so es dann mal dazu kommt - ganz sicher manchen Wirt schon jetzt die "Milchmädchenrechnung" hat aufmachen lassen… s.windfuhr@volksfreund.de

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