Kleine Brötchen und ein Hochregal

AYL. Die bauliche Erweiterung der "Biebelhausener Mühle" rückt näher. Jüngst stimmten die Ratsherren von Ayl in wesentlichen Punkten für den Entwurf des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Biebelhausen", der Rechtsgrundlage für den Ausbau der Großbäckerei. Einzig bei den Gebäudehöhen herrscht noch Unklarheit.

 Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Biebelhausen" soll die rechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Großbäckerei "Biebelhausener Mühle" schaffen. TV-Foto: Hermann Pütz

Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Biebelhausen" soll die rechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Großbäckerei "Biebelhausener Mühle" schaffen. TV-Foto: Hermann Pütz

"Kleine Brötchen" werden in der "Biebelhausener Mühle" schon lange nicht mehr gebacken. Im Gegenteil. Die in Ayl-Biebelhausen ansässige Großbäckerei will sich künftig stärker auf dem Tiefkühl-Sektor betätigen und aus diesem Grund ihre Produktionsstätten erweitern. "Uns bleibt nichts anderes übrig, wenn wir langfristig am Markt bestehen wollen", erklärt Inhaber Michael Wacht. Um konkurrenzfähige Preise bieten zu können, müsse man die Produktionskapazitäten voll ausnutzen und infolge dessen zusätzliche Lagermöglichkeiten schaffen. Eine weitere Zufahrt soll entstehen

Im Oktober hatte der Gemeinderat beschlossen, einen Bebauungsplan auf den Weg zu bringen, um die Voraussetzungen für eine Erweiterung des mitten im Ort gelegenen Betriebs zu schaffen (der TV berichtete). Außer der Vergrößerung des Gebäudekomplexes ist auch der Bau einer weiteren Zufahrt zum Firmengelände geplant. Sie soll von der Kreisstraße 131 nahe der Saarkanal-Brücke zum rückwärtigen Bereich des Geländes führen. Derzeit können Zulieferer die Mühle nur über die Bergstraße in der Ortsmitte erreichen. Die zahlreichen Lastwagen sorgten und sorgen bei Anwohnern für Unmut. "Mit dem neuen Weg soll der Lastkraftverkehr kanalisiert und damit Biebelhausens Straßen erheblich entlastet werden", erklärte Thomas Lang vom Stadtplanungsbüro BKS bereits im Oktober. Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Biebelhausen" hat inzwischen konkrete Formen angenommen. In ihrer jüngsten Sitzung hatten die Ayler Ratsherren unter anderem über rund 20 Stellungnahmen diverser Fachbehörden zu entscheiden, die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplanverfahren eingegangenen waren. Nach Ratsbeschluss müssen mehrere, laut Stadtplaner Lang allerdings "unproblematische" Änderungen in den Planentwurf, der dem Gemeinderat vorlag, eingearbeitet werden. Unter anderem sollen ein Stauraumkanal zur Ableitung von Oberflächenwasser und zwei landespflegerische Ausgleichsflächen mit Obstbaumbepflanzungen eingeplant werden. Laut einem Schallschutzgutachten ist nur in einem Bereich mit einer geringfügigen Überschreitung des zulässigen Lärmpegels zu rechnen - und das nur zu den Nachtstunden. Die Konsequenz: Ein Anwohner, dessen Haus sich an der neuen Zufahrt zur Mühle befindet, kann seinen Anspruch auf Schallschutzfenster geltend machen. Obwohl der Rat den Änderungen und dem Bebauungsplanentwurf in wesentlichen Punkten zustimmte, herrscht hinsichtlich der im Planungsgebiet maximal zulässigen Gebäudehöhen noch Unklarheit. Keineswegs unumstritten ist im Rat ein sich offenbar bereits in der Planung befindendes "Hochregal", mit dem zusätzlicher Lagerraum geschaffen werden und das etwas mehr als 23 Meter aus dem Boden ragen soll. Letzteres weckte bei manchem Ratsmitglied die Befürchtung, das Bauwerk könne das Ortsbild von Biebelhausen "zu sehr dominieren". Deshalb müsse man sich fragen, ob und welche Alternativen es gebe. Mit weiteren Neubauten ist zu rechnen

Laut Lang könne das Lagergebäude zwar durchaus "in die Fläche und damit weniger hoch" gebaut werden. Allerdings habe das weitaus höhere Baukosten zur Folge. Ein Vorschlag machte die Runde, wonach die Fläche, auf der bis zu einer Höhe von rund 23 Metern gebaut werden darf, auf einen bestimmten Bereich beschränkt werden soll. In Zukunft sei mit weiteren Neubauten zu rechnen. Ein Ratsmitglied regte eine "Visualisierung" des gesamten Gebäudekomplexes in Form einer Fotomontage oder eines Modells an, "damit man sich besser vorstellen kann, wie das Ganze später aussieht". Über die Maximalhöhen der Gebäude will der Rat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

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