Lehrstücke aus der Praxis

Es ist in der Theorie ja so prima: Die Behörde beauftragt ein Unternehmen. Das saniert die Straße, trägt die Markierungen auf, und nach drei Wochen haben die Autos wieder freie Bahn. Die Praxis sieht anders aus.

Eine Firma beginnt die Arbeiten, gerät damit aber schon in den Herbst. Dann kommen schlechtes Wetter und andere Aufträge dazwischen, und wenn nicht ein Zufall hilft, bleibt die Straße halbfertig bis zum Frühjahr liegen. Mit allen Folgen für die Verkehrssicherheit. Da steht die zuständige Behörde in der Pflicht. Zeitpläne lassen sich realistisch verabreden und notfalls mit Hilfe von Konventionalstrafen durchsetzen. Das ist das Praxis-Kapitel Nummer eins. Kapitel zwei betrifft die Geschwindigkeits-Begrenzungen. Die haben nur Sinn, wenn sie eingehalten werden. Da muss eine moderate Regelung her, die sich durchsetzen lässt. Und schließlich muss es möglich sein, Arbeiten abschnittsweise zum Ende zu führen. Dann beschränkt sich die Behinderung auf ein paar Kilometer und umfasst nicht die weite Strecke zwischen Oberbillig und Nittel. m.moeller@volksfreund.de

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