Longuich unter Haager Schutz

LONGUICH. (f.k.) Der historische Ortskern von Longuich gehört nun zu den offiziell geschützten Kulturdenkmälern. Die entsprechenden blau-weißen Markierungen an der Kirche und an anderen Gebäuden weisen darauf hin.

Ende März 2004 war die von Landrat Richard Groß ausgestellte Urkunde im Moselort eingegangen. Damit gilt das gesamte historische Ortsbild als schutzwürdiges Kulturgut im Sinne der Haager Konvention. Konkret bedeutet dies, dass im Falle eines Krieges die "streitenden Parteien" auf die Schonung der gekennzeichneten Bausubstanz achten müssten. Ob dies im Ernstfall auch funktionieren würde, ist allerdings fraglich. Schon die sinnlose und mutwillige Zerstörung wertvollster Kulturgüter während des Balkankrieges spricht dagegen. Und mit Sicherheit gibt es im Ort niemanden, der gerne einmal die Nagelprobe darauf machen würde. Trotzdem, so versichern der ehemalige Ortsbürgermeister Josef Schmitt und seine Nachfolgerin Kathrin Schlöder, seien die Longuicher stolz auf die zuteil gewordene Anerkennung. Durch einen schönen Zufall kam Longuich allerdings nicht zu dieser Ehre. Vielmehr waren dem jahrelange und intensive Bemühungen um die Dorferneuerung vorausgegangen. Dazu zählte die zum Teil mehrfache Renovierung der historischen Bausubstanz, wobei auch die Bewohner und Hauseigentümer von Beginn an der Planung beteiligt wurden. In der Vergangenheit hatte Longuich im Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden - unser Dorf hat Zukunft" stets in der "ersten Liga" mitgespielt. Hinzu kamen mehrere Sonderpreise für einzelne, restaurierte Gebäude.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort